SVB Gläser Sachverständigenbüro

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Für Handwerks- & Sanierungsbetriebe

„Zu Unrecht für einen Schaden in der Haftung?"

Wenn nach Ihren Arbeiten ein Schaden gemeldet wird, prüfe ich technisch, ob Ihre Leistung als Ursache überhaupt in Frage kommt – mit Bauteilöffnung, Zeitschiene und Abgleich mit den anerkannten Regeln der Technik. Als Bauträger und Generalunternehmer kenne ich die Ausführung aus eigener Verantwortung.

Womit ich unterstütze

Technische Grundlage statt Pauschalvorwurf

  • Prüfung, ob die ausgeführte Leistung als Schadenursache technisch in Frage kommt
  • Bauteilöffnung und Befundaufnahme mit Fotodokumentation
  • Rekonstruktion der Zeitschiene: Was war wann – vor oder nach Ihren Arbeiten?
  • Abgleich mit Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik
  • Abgrenzung Ihrer Leistung von Vorschäden und anderen Gewerken

Ich bewerte den Befund unabhängig und weisungsfrei – auch das kann gegen einen Auftraggeber ausfallen. Rechtliche Vertretung übernimmt Ihr Anwalt.

Beispiele

Aus der Praxis

Wasserschaden nach PV-Montage: Verantwortlichkeit des Montagebetriebs über die Zeitschiene ausgeschlossen. Gerissene Badfliesen in einem Holzbau-MFH: keine Schadenursache aus dem Trockenbau ableitbar. 400 m² nasser Estrich: Verursachung des Heizungsbauers über die Wasserchemie widerlegt.

Schaden gemeldet bekommen?

Schildern Sie mir den Vorwurf mit Fotos und Unterlagen – Sie erhalten eine Einschätzung, ob und wie sich Ihre Leistung technisch abgrenzen lässt.

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