Der Bauträger hat doch einen eigenen Bauleiter – wozu noch eine Baubegleitung?
Der Bauleiter des Bauträgers oder Generalunternehmers steuert die Baustelle im Interesse seines Unternehmens: Termine, Kosten, Gewerke. Das ist seine Aufgabe, und viele machen sie gut. Er ist aber nicht Ihr Kontrolleur. Die Baubegleitung prüft unabhängig für Sie, ob die Ausführung Vertrag, Planung, Statik und anerkannten Regeln der Technik entspricht – und dokumentiert es so, dass Sie es bei Bedarf belegen können.
Ab wann sollte ich die Baubegleitung beauftragen?
Idealerweise vor Baubeginn, damit ich Baubeschreibung, Pläne und Schnittstellen sichten kann, bevor die Bodenplatte betoniert wird. Ein späterer Einstieg ist möglich – dann prüfe ich, was noch zugänglich ist, und dokumentiere den Stand. Für eine reine Abnahmebegleitung genügt eine Beauftragung einige Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin.
Wie viele Termine sind nötig?
Das hängt von Bauweise (Massiv, Fertighaus, mit oder ohne Keller), Bauzeit und Vertragsumfang ab. Beim Einfamilienhaus ergeben sich aus den acht Bauphasen meist fünf bis neun Termine; ab dem dritten oder vierten Besuch lassen sich oft mehrere Gewerke je Termin begutachten. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen die sinnvollen Prüfzeitpunkte für Ihr Vorhaben.
Was passiert, wenn Sie einen Mangel finden?
Der Mangel wird im Protokoll mit Foto, Ort, Regelwerksbezug und Empfehlung festgehalten. Sie entscheiden, ob Sie ihn dem Unternehmer anzeigen – das Protokoll ist dafür formuliert. Ob und wie Sie Fristen setzen, Zahlungen zurückhalten oder die Abnahme verweigern, ist eine rechtliche Frage; dazu berät Ihr Anwalt, ich liefere die technische Grundlage.
Muss der Bauträger die Baubegleitung dulden?
In der Regel enthält der Bauträger- oder Bauvertrag Regelungen zum Baustellenzutritt; häufig ist ein Sachverständiger des Erwerbers ausdrücklich zugelassen oder wird bei Ankündigung akzeptiert. Ich melde Termine an, halte mich an die Baustellenordnung und greife nicht in die Bauausführung ein. Ob und in welchem Umfang ein Zutrittsrecht besteht, prüfen Sie im Zweifel mit Ihrem Anwalt am Vertrag.
Was ist der Unterschied zur Bauabnahme?
Die Baubegleitung prüft während des Baus – zu Zeitpunkten, an denen Abdichtung, Bewehrung, Dämmung oder Anschlüsse noch sichtbar sind. Die Bauabnahme ist ein einzelner Termin am Ende, bei dem nur noch beurteilt werden kann, was offen liegt. Beides ergänzt sich; wer nur einen Termin beauftragen kann, sollte die Abnahme wählen – aber im Wissen, dass verdeckte Bauteile dann nicht mehr prüfbar sind. Mehr dazu: Bauabnahme.
Sind Sie als Bauträger nicht befangen?
Ich begleite keine Objekte, an denen mein eigenes Unternehmen beteiligt ist, und bewerte gutachterlich unabhängig im jeweiligen SVB-Mandat – auch wenn der Befund dem Auftraggeber nicht gefällt. Interessenkonflikte werden vor Annahme geprüft. Die Bauträger-Erfahrung ist der Grund, warum ich weiß, an welchen Stellen es auf Baustellen typischerweise klemmt und welche Unterlagen ein Unternehmer vorlegen kann. Sie ist kein Interessenkonflikt, sondern das Handwerkszeug.
Was kostet die Baubegleitung?
Das richtet sich nach Anzahl der Termine, Bauweise, Entfernung und Umfang der Unterlagenprüfung. Nach der kostenfreien Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) erhalten Sie ein Festangebot mit dem konkreten Terminplan – kein offener Stundenzettel. Die Honorarlogik finden Sie auf der Kosten-Seite.