Wasserschaden – was tun? Die ersten Schritte
Es tropft von der Decke, der Boden steht unter Wasser – jetzt zählt, dass Sie das Richtige tun und nichts vorschnell wegwerfen. Diese Schritte begrenzen den Schaden und sichern Ihren Versicherungsanspruch.
- Sicherheit zuerst: bei Gefahr Strom abschalten, Wasser am Haupthahn stoppen.
- Schaden begrenzen (Schadenminderungspflicht) – aber nichts endgültig reparieren.
- Dokumentieren: Fotos und Videos vor dem Aufräumen, beschädigte Sachen aufheben.
- Versicherung unverzüglich melden und Schadennummer geben lassen.
- Ursache & Umfang klären lassen – bei größeren Schäden mit eigenem Gutachten.
Schritt 1: Sicherheit zuerst
Wo Wasser auf Elektrik trifft, besteht Lebensgefahr. Schalten Sie im Zweifel die Sicherung des betroffenen Bereichs ab. Stoppen Sie die Wasserzufuhr am Haupthahn, wenn das Wasser aus der Hausinstallation kommt. Bringen Sie Personen und Tiere aus dem Gefahrenbereich.
Schritt 2: Den Schaden begrenzen
Sie sind verpflichtet, den Schaden zu mindern (Schadenminderungspflicht): stehendes Wasser aufnehmen, Möbel, Teppiche und Wertsachen aus dem Nassbereich bringen. Aber Achtung: Reparieren Sie nichts endgültig und reißen Sie noch nichts heraus, bevor der Schaden dokumentiert ist – sonst gehen wichtige Hinweise auf Ursache und Umfang verloren.
Schritt 3: Dokumentieren und Beweise sichern
Machen Sie vor dem Aufräumen Fotos und Videos von allem: betroffene Räume, Wasserstand, beschädigte Möbel und Geräte. Heben Sie beschädigte Gegenstände auf, statt sie wegzuwerfen. Notieren Sie, was wann passiert ist. Diese Beweise sind später für die Regulierung entscheidend – sie lassen sich nicht nachholen.
Schritt 4: Versicherung melden
Melden Sie den Schaden unverzüglich – das verlangen die Versicherungsbedingungen. Lassen Sie sich eine Schadennummer geben. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Schaden ab:
- Gebäudeversicherung – für fest verbaute Bausubstanz (Wände, Böden, Estrich, Installationen).
- Hausratversicherung – für bewegliches Inventar (Möbel, Geräte, persönliche Gegenstände).
- Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau) sind nur mit entsprechendem Zusatzbaustein versichert.
Schritt 5: Ursache und Umfang klären lassen
Bei einer Leckage beauftragt die Versicherung oft eine Leckageortung; eine schnelle, wirksame Trocknung verhindert Folgeschäden. Bei größeren oder strittigen Schäden lohnt sich ein eigenes, unabhängiges Gutachten: Ich kläre Ursache, Umfang und Plausibilität und halte fest, was zum Schaden gehört – Ihre prüffähige Grundlage gegenüber der Versicherung.
Vorsicht: Schimmel als Folgeschaden
Bleibt Feuchtigkeit zu lange im Bauteil, bildet sich häufig Schimmel – manchmal verdeckt. Das ist bei längerer Wassereinwirkung ein regelmäßig zu erwartender Folgeschaden, den die Gebäudeversicherung meist mit übernimmt. Mehr dazu auf der Seite Feuchte & Schimmel.
Hausrat: Neuwert statt Zeitwert – und Hotelkosten bei unbewohnbarer Wohnung
Beim beschädigten Inventar hält sich der Irrtum, es werde nur der „Zeitwert" ersetzt. Bei der Hausratversicherung ist das heute meist überholt: Moderne Verträge entschädigen in der Regel zum Neuwert – also zu dem Betrag, den die Wiederbeschaffung gleichwertiger neuer Sachen kostet, nicht zum abgewohnten Restwert. Den niedrigeren Zeitwert setzen Versicherer nur in Sonderfällen an, etwa bei stark abgenutzten Gegenständen, deren Restwert nur noch einen kleinen Teil des Neupreises ausmacht. Auf welcher Basis reguliert wird, ergibt sich aus Ihrer Police.
Wird die Wohnung durch den Wasserschaden vorübergehend unbewohnbar, übernimmt üblicherweise ebenfalls die Hausratversicherung die Hotel- und Unterbringungskosten – für eine begrenzte Zeit, deren Höhe und Dauer im Vertrag geregelt sind. Heben Sie Belege auf und stimmen Sie eine Ersatzunterkunft möglichst vorab mit der Versicherung ab.
Für eine faire Abrechnung lohnt eine vollständige Schadenaufstellung – getrennt nach Gebäude und Hausrat: Was ist beschädigt, was lässt sich retten, was muss ersetzt werden? Diese nachvollziehbare Aufnahme ist Teil der technischen Faktenbasis, auf die sich die Regulierung stützt.
