Schimmel nach Wasserschaden – zahlt die Versicherung?
Nach einem Wasserschaden bleibt oft Feuchtigkeit im Bauteil zurück – und Wochen später zeigt sich Schimmel, manchmal verdeckt. Ob die Versicherung dafür aufkommt, hängt vor allem an einer Frage: Was war die Ursache? Hier lesen Sie, wann gezahlt wird, wann gekürzt wird und worauf es bei der Regulierung ankommt.
- Schimmel nach einem Wasserschaden ist ein regelmäßig zu erwartender Folgeschaden – bei gedeckter Ursache übernimmt ihn die Versicherung meist mit.
- Entscheidend ist die Ursache: ein versicherter, plötzlicher Wasseraustritt ist etwas anderes als allmähliche Feuchte, Kondensat oder ein Baumangel.
- Gebäudeversicherung = Schimmel an der Bausubstanz; Hausratversicherung = befallenes Inventar.
- Schnell handeln: dokumentieren, melden, trocknen – sonst droht Kürzung wegen verletzter Schadenminderungspflicht.
- Ab ca. 0,5 m² oder bei verdecktem Befall gehört die Sanierung in Fachhände (UBA-Schimmelleitfaden).
Warum nach einem Wasserschaden so oft Schimmel entsteht
Schimmelsporen sind überall in der Luft – das ist normal. Zum Auskeimen brauchen sie nur eines: Feuchtigkeit. Nach einem Wasserschaden bleibt Restfeuchte in Estrich, Dämmschicht, Wänden oder hinter Einbauten zurück, oft an Stellen, die man nicht sieht. Trocknet das Bauteil nicht schnell und vollständig, wächst Schimmel binnen Tagen – besonders auf cellulosehaltigen Materialien wie Gipskarton, Tapete oder OSB. Deshalb ist Folgeschimmel nach längerer Wassereinwirkung kein Ausnahmefall, sondern ein typischer, zu erwartender Verlauf.
Zahlt die Versicherung? Es kommt auf die Ursache an
Der Grundsatz ist einfach: Ist der Wasserschaden selbst eine versicherte Gefahr, ist der daraus folgende Schimmel in der Regel mitversichert – als adäquate Folge des gedeckten Schadens. Versichert ist also die Folge einer gedeckten Ursache, nicht der Schimmel „an sich".
- Gebäudeversicherung: deckt typischerweise Leitungswasserschäden (etwa eine gebrochene Wasserleitung) an der fest verbauten Bausubstanz – und den Schimmel, der daraus an Wand, Estrich oder Dämmung entsteht.
- Hausratversicherung: kommt für befallenes bewegliches Inventar auf, wenn der auslösende Wasserschaden gedeckt ist.
Wie der Wasserschaden im ersten Schritt richtig behandelt wird, lesen Sie im Ratgeber Wasserschaden – was tun?. Die technische Aufnahme von Ursache und Umfang gehört zum Thema Versicherungsschäden.
Wann die Versicherung kürzt oder ablehnt
Nicht jeder Schimmel ist ein Versicherungsfall. Ob gezahlt wird, entscheidet sich meist an der Ursache und am eigenen Verhalten nach dem Schaden:
| Situation | Wie die Versicherung das meist einordnet |
|---|---|
| Plötzlicher, gemeldeter Leitungswasserschaden, zügig getrocknet | Versicherte Gefahr – Folgeschimmel in der Regel gedeckt. |
| Allmähliche Durchfeuchtung über Wochen oder Monate | „Allmählichkeitsschaden" – in vielen Bedingungen ausgeschlossen. |
| Kondensat durch Lüftungs- und Heizverhalten | Kein versicherter Sachschaden, sondern ein Nutzungsthema. |
| Aufsteigende Feuchte, undichte Bauteile, Baumangel | Bauliche Ursache – Sache von Gewährleistung/Eigentümer, nicht der Gefahrenversicherung. |
| Schaden zu spät gemeldet oder nicht getrocknet | Kürzung wegen verletzter Schadenminderungspflicht möglich. |
Welche Klauseln Ihr Vertrag enthält – etwa einen Ausschluss von Schäden durch allmähliche Einwirkung – entscheidet den Einzelfall. Maßgeblich ist Ihre Police.
Was Sie jetzt tun sollten
- Dokumentieren: Fotos und Videos vom Befall und von der vermuteten Wasserquelle – möglichst vor dem Aufräumen.
- Melden: den Schaden unverzüglich der Versicherung melden, Schadennummer geben lassen und den Zusammenhang mit dem Wasserschaden benennen.
- Trocknen statt kaschieren: eine fachgerechte Trocknung veranlassen. Nicht einfach überstreichen oder mit Biozid übersprühen – das beseitigt die Ursache nicht und der Schimmel kehrt zurück.
- Ursache klären: feststellen lassen, ob der Schimmel wirklich Folge des versicherten Wasserschadens ist – das ist der Knackpunkt der Regulierung.
- Bei Streit: ein prüffähiges, unabhängiges Gutachten einholen. Über die Schadenhöhe entscheidet im Zweifel das Sachverständigenverfahren.
Wie groß ist der Schaden – und wann eine Fachfirma nötig ist
Kleine, oberflächliche Stellen lassen sich teils selbst entfernen. Der UBA-Schimmelleitfaden nennt als Faustregel: ab etwa 0,5 m² Befall oder bei tiefer sitzendem bzw. verdecktem Schimmel gehört die Sanierung in Fachhände – mit Schutzmaßnahmen nach DGUV 201-028 und, bei größeren Sanierungen, einer Freimessung bzw. Erfolgskontrolle nach WTA-Merkblatt 4-12. Verdeckten Schimmel hinter Sockelleisten, unter dem Estrich oder in der Dämmebene spürt man mit Materialfeuchtemessung und Video-Endoskopie auf, ohne unnötig viel zu öffnen. Mehr dazu: Schimmel selbst entfernen oder Fachfirma? und die Themenseite Feuchte & Schimmel.
Meine Rolle: die technische Faktenbasis
Bei der Frage „zahlt die Versicherung?" geht es fast immer um Ursache und Umfang – und genau das ist mein Part. Ich kläre, ob der Schimmel Folge des gemeldeten Wasserschadens ist oder eine andere Ursache hat, halte Ausdehnung und betroffene Bauteile fest und liefere eine prüffähige Grundlage für die Regulierung. Dafür nutze ich vorhandene Messtechnik: Materialfeuchte, Infrarot-Temperatur und Taupunkt, Video-Endoskopie sowie eine Wärmebildkamera zur Ortung feuchter Zonen; bei Bedarf in Zusammenarbeit mit einem Fachlabor. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet im Streit das Sachverständigenverfahren.
