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SVB Gläser Sachverständigenbüro
Ratgeber · Versicherung & Schimmel

Schimmel nach Wasserschaden – zahlt die Versicherung?

Nach einem Wasserschaden bleibt oft Feuchtigkeit im Bauteil zurück – und Wochen später zeigt sich Schimmel, manchmal verdeckt. Ob die Versicherung dafür aufkommt, hängt vor allem an einer Frage: Was war die Ursache? Hier lesen Sie, wann gezahlt wird, wann gekürzt wird und worauf es bei der Regulierung ankommt.

Marcel Gläser, M.Sc.Bau-Sachverständiger28.06.2026ca. 7 Min. LesezeitAktualisiert Juni 2026
Auf einen Blick
  • Schimmel nach einem Wasserschaden ist ein regelmäßig zu erwartender Folgeschaden – bei gedeckter Ursache übernimmt ihn die Versicherung meist mit.
  • Entscheidend ist die Ursache: ein versicherter, plötzlicher Wasseraustritt ist etwas anderes als allmähliche Feuchte, Kondensat oder ein Baumangel.
  • Gebäudeversicherung = Schimmel an der Bausubstanz; Hausratversicherung = befallenes Inventar.
  • Schnell handeln: dokumentieren, melden, trocknen – sonst droht Kürzung wegen verletzter Schadenminderungspflicht.
  • Ab ca. 0,5 m² oder bei verdecktem Befall gehört die Sanierung in Fachhände (UBA-Schimmelleitfaden).

Warum nach einem Wasserschaden so oft Schimmel entsteht

Schimmelsporen sind überall in der Luft – das ist normal. Zum Auskeimen brauchen sie nur eines: Feuchtigkeit. Nach einem Wasserschaden bleibt Restfeuchte in Estrich, Dämmschicht, Wänden oder hinter Einbauten zurück, oft an Stellen, die man nicht sieht. Trocknet das Bauteil nicht schnell und vollständig, wächst Schimmel binnen Tagen – besonders auf cellulosehaltigen Materialien wie Gipskarton, Tapete oder OSB. Deshalb ist Folgeschimmel nach längerer Wassereinwirkung kein Ausnahmefall, sondern ein typischer, zu erwartender Verlauf.

Zahlt die Versicherung? Es kommt auf die Ursache an

Der Grundsatz ist einfach: Ist der Wasserschaden selbst eine versicherte Gefahr, ist der daraus folgende Schimmel in der Regel mitversichert – als adäquate Folge des gedeckten Schadens. Versichert ist also die Folge einer gedeckten Ursache, nicht der Schimmel „an sich".

  • Gebäudeversicherung: deckt typischerweise Leitungswasserschäden (etwa eine gebrochene Wasserleitung) an der fest verbauten Bausubstanz – und den Schimmel, der daraus an Wand, Estrich oder Dämmung entsteht.
  • Hausratversicherung: kommt für befallenes bewegliches Inventar auf, wenn der auslösende Wasserschaden gedeckt ist.

Wie der Wasserschaden im ersten Schritt richtig behandelt wird, lesen Sie im Ratgeber Wasserschaden – was tun?. Die technische Aufnahme von Ursache und Umfang gehört zum Thema Versicherungsschäden.

Wann die Versicherung kürzt oder ablehnt

Nicht jeder Schimmel ist ein Versicherungsfall. Ob gezahlt wird, entscheidet sich meist an der Ursache und am eigenen Verhalten nach dem Schaden:

SituationWie die Versicherung das meist einordnet
Plötzlicher, gemeldeter Leitungswasserschaden, zügig getrocknetVersicherte Gefahr – Folgeschimmel in der Regel gedeckt.
Allmähliche Durchfeuchtung über Wochen oder Monate„Allmählichkeitsschaden" – in vielen Bedingungen ausgeschlossen.
Kondensat durch Lüftungs- und HeizverhaltenKein versicherter Sachschaden, sondern ein Nutzungsthema.
Aufsteigende Feuchte, undichte Bauteile, BaumangelBauliche Ursache – Sache von Gewährleistung/Eigentümer, nicht der Gefahrenversicherung.
Schaden zu spät gemeldet oder nicht getrocknetKürzung wegen verletzter Schadenminderungspflicht möglich.

Welche Klauseln Ihr Vertrag enthält – etwa einen Ausschluss von Schäden durch allmähliche Einwirkung – entscheidet den Einzelfall. Maßgeblich ist Ihre Police.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Dokumentieren: Fotos und Videos vom Befall und von der vermuteten Wasserquelle – möglichst vor dem Aufräumen.
  2. Melden: den Schaden unverzüglich der Versicherung melden, Schadennummer geben lassen und den Zusammenhang mit dem Wasserschaden benennen.
  3. Trocknen statt kaschieren: eine fachgerechte Trocknung veranlassen. Nicht einfach überstreichen oder mit Biozid übersprühen – das beseitigt die Ursache nicht und der Schimmel kehrt zurück.
  4. Ursache klären: feststellen lassen, ob der Schimmel wirklich Folge des versicherten Wasserschadens ist – das ist der Knackpunkt der Regulierung.
  5. Bei Streit: ein prüffähiges, unabhängiges Gutachten einholen. Über die Schadenhöhe entscheidet im Zweifel das Sachverständigenverfahren.

Wie groß ist der Schaden – und wann eine Fachfirma nötig ist

Kleine, oberflächliche Stellen lassen sich teils selbst entfernen. Der UBA-Schimmelleitfaden nennt als Faustregel: ab etwa 0,5 m² Befall oder bei tiefer sitzendem bzw. verdecktem Schimmel gehört die Sanierung in Fachhände – mit Schutzmaßnahmen nach DGUV 201-028 und, bei größeren Sanierungen, einer Freimessung bzw. Erfolgskontrolle nach WTA-Merkblatt 4-12. Verdeckten Schimmel hinter Sockelleisten, unter dem Estrich oder in der Dämmebene spürt man mit Materialfeuchtemessung und Video-Endoskopie auf, ohne unnötig viel zu öffnen. Mehr dazu: Schimmel selbst entfernen oder Fachfirma? und die Themenseite Feuchte & Schimmel.

Meine Rolle: die technische Faktenbasis

Bei der Frage „zahlt die Versicherung?" geht es fast immer um Ursache und Umfang – und genau das ist mein Part. Ich kläre, ob der Schimmel Folge des gemeldeten Wasserschadens ist oder eine andere Ursache hat, halte Ausdehnung und betroffene Bauteile fest und liefere eine prüffähige Grundlage für die Regulierung. Dafür nutze ich vorhandene Messtechnik: Materialfeuchte, Infrarot-Temperatur und Taupunkt, Video-Endoskopie sowie eine Wärmebildkamera zur Ortung feuchter Zonen; bei Bedarf in Zusammenarbeit mit einem Fachlabor. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet im Streit das Sachverständigenverfahren.

Hinweis: Ob und in welchem Umfang Ihr Vertrag Folgeschimmel deckt, welche Fristen und Selbstbeteiligungen gelten, ergibt sich aus Ihrer Police. Rechtliche Streitfragen – etwa zur Deckung oder im Mietverhältnis – klärt Ihr Anwalt, gesundheitliche Fragen Ihr Arzt. Meine Aufgabe ist die technische Faktenbasis, auf die sich die Regulierung stützt.

Häufige Fragen

Ist Schimmel nach einem Wasserschaden versichert?

Wenn der Wasserschaden selbst eine versicherte Gefahr war, ist der daraus folgende Schimmel in der Regel mitversichert – als zu erwartender Folgeschaden. Entscheidend ist, dass die Ursache gedeckt ist und Sie den Schaden rechtzeitig gemeldet und begrenzt haben.

Welche Versicherung zahlt – Gebäude oder Hausrat?

Die Gebäudeversicherung für Schimmel an der fest verbauten Bausubstanz, die Hausratversicherung für befallenes bewegliches Inventar. In Mietwohnungen können beide Seiten betroffen sein. Maßgeblich ist Ihre Police.

Wann lehnt die Versicherung ab?

Vor allem, wenn die Ursache nicht versichert ist – etwa allmähliche Feuchte, Kondensat durch Lüftungs- und Heizverhalten oder ein Baumangel. Auch eine verspätete Meldung oder eine unterlassene Trocknung kann zu Kürzungen führen.

Ab wann muss eine Fachfirma ran?

Der UBA-Schimmelleitfaden nennt als Faustregel etwa 0,5 m². Bei größerem, tieferem oder verdecktem Befall gehört die Sanierung in Fachhände – mit Arbeitsschutz nach DGUV 201-028 und einer Erfolgskontrolle nach WTA-Merkblatt 4-12.

Brauche ich einen eigenen Gutachter?

Bei kleinen, klaren Fällen nicht unbedingt. Sobald Ursache oder Umfang strittig sind oder die Versicherung kürzt, verschafft Ihnen ein eigenes, unabhängiges Gutachten eine prüffähige Grundlage auf Augenhöhe.

Schimmel nach Wasserschaden prüfen lassen

Schildern Sie mir kurz, was passiert ist – Fotos helfen. Ich kläre, ob der Schimmel Folge des Wasserschadens ist, und halte Ursache und Umfang prüffähig fest.

Schaden schildern
Marcel Gläser, Bau-Sachverständiger aus Leipzig
Über den Autor

Marcel Gläser, M.Sc.

Bau-Sachverständiger mit über 15 Jahren Praxis als Bauträger – Planung, Ausführung und als Bauherr aus eigener Erfahrung. TÜV-zertifiziert für Schimmelpilzschäden und WDVS sowie BVSV-Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen. Tätig in Leipzig, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

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