SVB Gläser Sachverständigenbüro
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Für Eigentümer, Mieter & Verwaltungen

„Woher kommt der Schaden – und wer muss zahlen?“

Schimmel, Feuchte, Wasserschaden, ein Riss in der Wand oder ein Regulierungsschreiben, das Sie nicht nachvollziehen können: Ich kläre die Ursache am Bauteil, bevor saniert wird – und ordne ein, ob Versicherung, Vermieter, Handwerker oder Sie selbst zuständig sind. Sachlich, unabhängig und so dokumentiert, dass Versicherung, Anwalt oder Sanierer damit arbeiten können.

  • TÜV-Sachverständiger Schimmelpilzschäden & WDVS · Certipedia 0217465040
  • Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV) · Reg.-Nr. DE-KB 005/2024
  • 15+ Jahre Bauträger- & GU-Praxis · M.Sc. Civil Engineering – Planung, Ausführung, Bauherr: alle Seiten
  • Direkter Ansprechpartner, keine Vermittlung · gutachterlich unabhängig im jeweiligen SVB-Mandat
Typische Situationen

Womit Eigentümer, Mieter und Verwaltungen zu mir kommen

Die Frage ist fast immer dieselbe – nur die Beteiligten wechseln.

Schimmel & Feuchte

Schimmel in der Wohnung

Dunkle Flecken an Außenwand, Fensterlaibung oder hinter dem Schrank. Wärmebrücke, verdeckte Leckage oder Lüftung? Erst die Ursache – sonst kommt der Schimmel nach der Sanierung zurück. Feuchte & Schimmel →

Leitungswasser

Wasserschaden

Rohrbruch, undichte Dusche, nasser Estrich. Was ist versichert, was Instandhaltung – und ist die vorgeschlagene Trocknung oder Sanierung im richtigen Umfang? Wasserschaden – was tun →

Bauteil

Riss in Wand oder Putz

Setzung, Bauteilbewegung, Alterung oder Ausführungsfehler? Ich ordne Rissbild, Verlauf und Ursache ein – als Grundlage für die Frage, ob und wer nachbessern muss. Risse: Mangel oder Alterung →

Regulierung

Streit mit der Versicherung

Kürzung, Ablehnung oder ein Regulierungsgutachten, das Ursache oder Höhe anders sieht als Sie. Ich prüfe den Vorgang technisch und dokumentiere, was am Bauteil belegbar ist. Versicherung zahlt nicht →

Mietverhältnis

Streit Mieter / Vermieter

„Falsch gelüftet“ gegen „Baumangel“: Ich messe statt zu vermuten – Thermografie zur Ortung von Wärmebrücken, Materialfeuchte, bei Bedarf eine Langzeitmessung in Zusammenarbeit mit einem Fachlabor. Für beide Seiten dieselben Standards. Mieter oder Vermieter →

Gewährleistung

Streit mit Handwerker oder Sanierer

Nach der Sanierung ist der Schimmel wieder da, die Abdichtung undicht, die Fliesen reißen. Ich prüfe, ob die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht – und was davon tatsächlich ursächlich ist. Sanierungsrahmen →

Die Leitfrage

Woher kommt der Schaden – wer muss zahlen?

Die Zuständigkeit folgt der Ursache. Deshalb kläre ich zuerst die Technik – die Zahlungsfrage ergibt sich daraus meist von selbst.

01 / UrsacheWoher kommt es wirklich?

Leckage, Wärmebrücke, Abdichtung, Nutzung oder Ausführungsfehler – geprüft am Bauteil mit Messung, Thermografie und bei Bedarf Bauteilöffnung oder Video-Endoskopie. Nicht am Schreibtisch.

02 / ZeitschieneSeit wann – und was war vorher?

Baujahr, frühere Schäden, Sanierungen, Einzugsdatum, Schadenmeldung: Die Reihenfolge entscheidet oft, ob ein Baumangel, ein versichertes Ereignis oder Verschleiß vorliegt.

03 / AbgrenzungSchadenbedingt oder ohnehin fällig?

Ich trenne den eigentlichen Schaden von Instandhaltung und „Sowieso-Kosten“. Erst diese Trennung macht eine Forderung an Versicherung, Vermieter oder Handwerker belastbar.

Ich liefere die technische Antwort: Ursache, Umfang, Verantwortlichkeit. Ob und in welcher Höhe daraus ein Anspruch wird, ist Sache von Versicherungsbedingungen, Anwalt oder Gericht – das sage ich Ihnen so offen, wie ich Ihnen einen aussichtslosen Fall ausrede.

Checkliste

Das sollten Sie vor dem Anruf zusammenstellen

Sie müssen nichts davon vollständig haben – aber je mehr vorliegt, desto konkreter kann ich in den ca. 15 Minuten der Ersteinschätzung werden.

  • Fotos des Schadens – Übersicht und Nahaufnahme, wenn möglich mit Datum; auch ältere Fotos vom Zustand davor
  • Seit wann? Erstes Auftreten, Verlauf, Jahreszeit; bei Wasserschäden: Datum des Ereignisses und der Meldung
  • Vorgeschichte des Objekts: Baujahr, frühere Wasserschäden oder Sanierungen, Fensterwechsel, Dämmung
  • Schriftverkehr: Regulierungsschreiben und Gutachten der Versicherung, Schreiben von Vermieter oder Hausverwaltung, Mängelanzeigen
  • Angebote und Rechnungen von Trocknungs-, Sanierungs- oder Handwerksbetrieben – inkl. Aufmaß, falls vorhanden
  • Bei Mietverhältnissen: Übergabeprotokoll, ggf. Lüftungs- und Heizprotokoll oder Hygrometer-Werte
  • Bei Neubau oder Hauskauf: Kaufvertrag oder Bauvertrag, Baubeschreibung, Abnahmeprotokoll, Pläne
  • Zugang: Sind die betroffenen Stellen frei zugänglich? Darf geöffnet werden (Eigentümer/Verwaltung zugestimmt)?

Bitte vor dem Termin nichts überstreichen, abkratzen oder „vorsanieren“ – jeder Eingriff verändert den Befund.

Was Sie erhalten
  • Kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten): telefonisch oder per Formular mit Fotos – ob ein Gutachten sinnvoll ist, welcher Umfang, und was es kostet
  • Erstbegehung mit Kurzprotokoll: Ortstermin mit Messung, erste Einordnung von Ursache und Dringlichkeit, Empfehlung zum nächsten Schritt
  • Gutachten: Ursache, Ausmaß, Verantwortlichkeit und Sanierungsrahmen – mit Messwerten, Fotodokumentation und Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik
  • Auf Wunsch: Prüfung von Sanierungsangeboten, Begleitung der Sanierung, Erfolgskontrolle nach Abschluss

Alle Ergebnisse sind so aufgebaut, dass Versicherung, Anwalt oder Sanierungsbetrieb direkt damit arbeiten können – ohne Übersetzung.

Was kostet ein Gutachten? →

Wer macht was

Gutachter, Sanierer, Anwalt – drei Rollen, die man nicht mischen sollte

Wer alles aus einer Hand verspricht, hat meist ein Eigeninteresse an einer der drei Rollen.

Bau-Sachverständiger (ich)

Klärt unabhängig Ursache, Umfang und Verantwortlichkeit und liefert die prüffähige Grundlage. Führt keine Sanierung aus, vermittelt keine Betriebe, verkauft keine Trocknungsgeräte. Das Ergebnis kann auch gegen den Auftraggeber ausfallen.

Sanierungs- oder Handwerksbetrieb

Beseitigt den Schaden fachgerecht – idealerweise auf Basis eines geklärten Sanierungsrahmens. Er hat ein legitimes Interesse am Auftrag; deshalb sollte er nicht zugleich Ursache und Umfang „neutral“ festlegen.

Anwalt / Mieterverein

Bewertet Ansprüche, Fristen, Deckung und Beweislast und führt die Auseinandersetzung. Mein Gutachten ist dafür das technische Fundament – die rechtliche Einordnung treffe ich nicht. Gesundheitliche Fragen gehören zum Arzt.

Aus der Praxis

Zwei Fälle, wie sie Eigentümer und Mieter betreffen

Anonymisiert, am Bauteil geprüft. Jeder Schaden ist anders – vergangene Ergebnisse sind kein Versprechen für Ihren Fall.

Schimmelgutachten · DG-Mietwohnung, Raum Leipzig

Vorgutachten sah die falsche Ursache – und den Mieter in der Schuld

Ein Vorgutachten machte eine „fehlende Dampfsperre“ verantwortlich; die Folge wäre eine Komplettsanierung der Dachschrägen gewesen. Drei Bauteilöffnungen zeigten: Die Dampfsperre war vorhanden. Ursache war ein verdeckter Wasserschaden unter der Duschtasse – ein Fall für die Gebäudeversicherung, der Mieter entlastet.

Fall lesen →
Baubegleitung · Fertighaus mit Keller, Erzgebirge

„Fachgerecht ausgeführt“ – bis zur Bauteilöffnung

Hersteller und dessen Sachverständiger versicherten einen dichten Keller. Schichtdickenmessung und Öffnung am Sockel ergaben fehlende Abdichtungslagen und keine vollflächige Verklebung. Die Abnahme wurde gestoppt – Nachbesserung statt jahrelanger Folgeschäden nach dem Einzug.

Fall lesen →
Kosten

Erst einschätzen, dann festlegen – keine offene Rechnung

  • Ersteinschätzung: kostenfrei, ca. 15 Minuten – danach wissen Sie, ob und welcher Schritt sinnvoll ist
  • Erstbegehung mit Kurzprotokoll (max. 1 Std. vor Ort, Leipzig + 20 km): 490 € brutto, Festpreis
  • Gutachten, Angebotsprüfung, Sanierungsbegleitung: Festangebot nach der Ersteinschätzung – Umfang und Preis stehen vor der Beauftragung fest
  • Ob Gutachterkosten vom Versicherer übernommen werden, hängt vom Versicherungsvertrag und von der Beauftragung ab; die Kosten eines selbst beauftragten Sachverständigen sind nicht automatisch erstattungsfähig – klären Sie das möglichst vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer.

Alle Honorare und der Ablauf →

Nur Schimmel, keine Streitfrage?

Für Eigentümer und Mieter im Raum Leipzig und Halle (Saale), die zunächst nur wissen wollen, woher der Schimmel kommt und wie groß das Problem ist, biete ich den Schimmel-Check vor Ort zum Festpreis von 379 € inkl. Anfahrt (Leipzig und Halle inkl. 25 km) an – über meine Landingpage:

Schimmel-Check 379 € ansehen →

Geht es um Versicherung, Vermieter, Gewährleistung oder Hauskauf, ist das vollständige Gutachten der richtige Weg – das klären wir im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Was Eigentümer und Mieter mich vor dem ersten Termin fragen

Brauche ich wirklich einen Gutachter – oder reicht eine Sanierungsfirma?

Eine Sanierungsfirma beseitigt den Schaden, klärt aber nicht neutral, woher er kommt und wer dafür verantwortlich ist – sie hat ein Eigeninteresse am Auftrag. Sobald es um Ursache, Zuständigkeit oder Geld geht (Versicherung, Vermieter, Handwerker, Verkäufer), brauchen Sie eine unabhängige, prüffähige Grundlage. Bei kleinem, klar erklärbarem Befall ohne Streitfrage kann eine Fachfirma ausreichen – das sage ich Ihnen in der kostenfreien Ersteinschätzung offen. Mehr dazu: Selbst entfernen oder Fachfirma?

Wer zahlt das Gutachten?

Zunächst der Auftraggeber. Ob Gutachterkosten vom Versicherer übernommen werden, hängt vom Versicherungsvertrag und von der Beauftragung ab; die Kosten eines selbst beauftragten Sachverständigen sind nicht automatisch erstattungsfähig – klären Sie das möglichst vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer. Bei Streit mit Vermieter, Handwerker oder Verkäufer entscheidet später ggf. das Gericht über die Kostenverteilung; dazu berät Ihr Anwalt.

Schimmel in der Mietwohnung – bin ich als Mieter schuld?

Das hängt von der Ursache ab, nicht von der Behauptung. Bei Wärmebrücken, undichten Bauteilen oder einem verdeckten Wasserschaden liegt die Ursache im Gebäude; bei dauerhaft hoher Raumluftfeuchte aus der Nutzung im Verhalten. Ich messe und dokumentiere beides – Thermografie zur Ortung von Wärmebrücken, Materialfeuchte, bei Bedarf eine Langzeitmessung des Raumklimas in Zusammenarbeit mit einem Fachlabor. Die rechtliche Bewertung (Mietminderung, Kostentragung) trifft Ihr Anwalt oder Mieterverein.

Die Versicherung hat ihren eigenen Gutachter geschickt. Warum noch einen?

Der Regulierungsbeauftragte arbeitet im Auftrag des Versicherers. Weichen Ursache, Umfang oder Höhe aus Ihrer Sicht ab, gibt ein unabhängiges Gegengutachten die technische Grundlage für Ihre Einwände – und bei Streit über die Schadenhöhe für das Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen. Ob sich das lohnt, klären wir vorab am Regulierungsschreiben. Siehe auch Versicherungsschäden.

Was passiert beim Ortstermin – und muss ich etwas vorbereiten?

Ich sehe mir den Schaden und die angrenzenden Bauteile an, messe Materialfeuchte und Oberflächentemperaturen, nutze die Wärmebildkamera als orientierendes Screening auffälliger Oberflächentemperaturen und Wärmebrücken (Verdachtsbereiche auf Feuchte werden anschließend mit geeigneten Feuchtemessverfahren überprüft) und prüfe verdeckte Bereiche bei Bedarf per Video-Endoskopie. Vorbereiten sollten Sie: freien Zugang zu den betroffenen Stellen (Möbel abrücken), Ihre Unterlagen aus der Checkliste – und den Zustand nicht vorher „schön machen“. Nicht überstreichen, nicht abkratzen.

Wie lange dauert es bis zum Gutachten?

Das hängt von Umfang, Laboranalysen und dem Terminbedarf für Bauteilöffnungen ab. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen den Zeitplan konkret. Bei akutem Wasserschaden gilt: erst Wasser abstellen, Schaden fotografieren, Versicherung melden – die Ursachenklärung folgt dann zeitnah. Schritt für Schritt: Wasserschaden – was tun?

Unklarer Schaden? Kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten)

Schildern Sie mir kurz die Situation – ein paar Fotos und die Punkte aus der Checkliste reichen. Sie erhalten eine ehrliche Einordnung: ob ein Gutachten sinnvoll ist, welcher Umfang, und was es kostet. Telefonisch unter 0177 6222172 oder per Formular.

Anliegen schildern →