Schimmel in der Wohnung
Dunkle Flecken an Außenwand, Fensterlaibung oder hinter dem Schrank. Wärmebrücke, verdeckte Leckage oder Lüftung? Erst die Ursache – sonst kommt der Schimmel nach der Sanierung zurück. Feuchte & Schimmel →
Schimmel, Feuchte, Wasserschaden, ein Riss in der Wand oder ein Regulierungsschreiben, das Sie nicht nachvollziehen können: Ich kläre die Ursache am Bauteil, bevor saniert wird – und ordne ein, ob Versicherung, Vermieter, Handwerker oder Sie selbst zuständig sind. Sachlich, unabhängig und so dokumentiert, dass Versicherung, Anwalt oder Sanierer damit arbeiten können.
Die Frage ist fast immer dieselbe – nur die Beteiligten wechseln.
Dunkle Flecken an Außenwand, Fensterlaibung oder hinter dem Schrank. Wärmebrücke, verdeckte Leckage oder Lüftung? Erst die Ursache – sonst kommt der Schimmel nach der Sanierung zurück. Feuchte & Schimmel →
Rohrbruch, undichte Dusche, nasser Estrich. Was ist versichert, was Instandhaltung – und ist die vorgeschlagene Trocknung oder Sanierung im richtigen Umfang? Wasserschaden – was tun →
Setzung, Bauteilbewegung, Alterung oder Ausführungsfehler? Ich ordne Rissbild, Verlauf und Ursache ein – als Grundlage für die Frage, ob und wer nachbessern muss. Risse: Mangel oder Alterung →
Kürzung, Ablehnung oder ein Regulierungsgutachten, das Ursache oder Höhe anders sieht als Sie. Ich prüfe den Vorgang technisch und dokumentiere, was am Bauteil belegbar ist. Versicherung zahlt nicht →
„Falsch gelüftet“ gegen „Baumangel“: Ich messe statt zu vermuten – Thermografie zur Ortung von Wärmebrücken, Materialfeuchte, bei Bedarf eine Langzeitmessung in Zusammenarbeit mit einem Fachlabor. Für beide Seiten dieselben Standards. Mieter oder Vermieter →
Nach der Sanierung ist der Schimmel wieder da, die Abdichtung undicht, die Fliesen reißen. Ich prüfe, ob die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht – und was davon tatsächlich ursächlich ist. Sanierungsrahmen →
Die Zuständigkeit folgt der Ursache. Deshalb kläre ich zuerst die Technik – die Zahlungsfrage ergibt sich daraus meist von selbst.
Leckage, Wärmebrücke, Abdichtung, Nutzung oder Ausführungsfehler – geprüft am Bauteil mit Messung, Thermografie und bei Bedarf Bauteilöffnung oder Video-Endoskopie. Nicht am Schreibtisch.
Baujahr, frühere Schäden, Sanierungen, Einzugsdatum, Schadenmeldung: Die Reihenfolge entscheidet oft, ob ein Baumangel, ein versichertes Ereignis oder Verschleiß vorliegt.
Ich trenne den eigentlichen Schaden von Instandhaltung und „Sowieso-Kosten“. Erst diese Trennung macht eine Forderung an Versicherung, Vermieter oder Handwerker belastbar.
Ich liefere die technische Antwort: Ursache, Umfang, Verantwortlichkeit. Ob und in welcher Höhe daraus ein Anspruch wird, ist Sache von Versicherungsbedingungen, Anwalt oder Gericht – das sage ich Ihnen so offen, wie ich Ihnen einen aussichtslosen Fall ausrede.
Sie müssen nichts davon vollständig haben – aber je mehr vorliegt, desto konkreter kann ich in den ca. 15 Minuten der Ersteinschätzung werden.
Bitte vor dem Termin nichts überstreichen, abkratzen oder „vorsanieren“ – jeder Eingriff verändert den Befund.
Alle Ergebnisse sind so aufgebaut, dass Versicherung, Anwalt oder Sanierungsbetrieb direkt damit arbeiten können – ohne Übersetzung.
Wer alles aus einer Hand verspricht, hat meist ein Eigeninteresse an einer der drei Rollen.
Klärt unabhängig Ursache, Umfang und Verantwortlichkeit und liefert die prüffähige Grundlage. Führt keine Sanierung aus, vermittelt keine Betriebe, verkauft keine Trocknungsgeräte. Das Ergebnis kann auch gegen den Auftraggeber ausfallen.
Beseitigt den Schaden fachgerecht – idealerweise auf Basis eines geklärten Sanierungsrahmens. Er hat ein legitimes Interesse am Auftrag; deshalb sollte er nicht zugleich Ursache und Umfang „neutral“ festlegen.
Bewertet Ansprüche, Fristen, Deckung und Beweislast und führt die Auseinandersetzung. Mein Gutachten ist dafür das technische Fundament – die rechtliche Einordnung treffe ich nicht. Gesundheitliche Fragen gehören zum Arzt.
Anonymisiert, am Bauteil geprüft. Jeder Schaden ist anders – vergangene Ergebnisse sind kein Versprechen für Ihren Fall.
Ein Vorgutachten machte eine „fehlende Dampfsperre“ verantwortlich; die Folge wäre eine Komplettsanierung der Dachschrägen gewesen. Drei Bauteilöffnungen zeigten: Die Dampfsperre war vorhanden. Ursache war ein verdeckter Wasserschaden unter der Duschtasse – ein Fall für die Gebäudeversicherung, der Mieter entlastet.
Fall lesen →Hersteller und dessen Sachverständiger versicherten einen dichten Keller. Schichtdickenmessung und Öffnung am Sockel ergaben fehlende Abdichtungslagen und keine vollflächige Verklebung. Die Abnahme wurde gestoppt – Nachbesserung statt jahrelanger Folgeschäden nach dem Einzug.
Fall lesen →Für Eigentümer und Mieter im Raum Leipzig und Halle (Saale), die zunächst nur wissen wollen, woher der Schimmel kommt und wie groß das Problem ist, biete ich den Schimmel-Check vor Ort zum Festpreis von 379 € inkl. Anfahrt (Leipzig und Halle inkl. 25 km) an – über meine Landingpage:
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Geht es um Versicherung, Vermieter, Gewährleistung oder Hauskauf, ist das vollständige Gutachten der richtige Weg – das klären wir im Erstgespräch.
Eine Sanierungsfirma beseitigt den Schaden, klärt aber nicht neutral, woher er kommt und wer dafür verantwortlich ist – sie hat ein Eigeninteresse am Auftrag. Sobald es um Ursache, Zuständigkeit oder Geld geht (Versicherung, Vermieter, Handwerker, Verkäufer), brauchen Sie eine unabhängige, prüffähige Grundlage. Bei kleinem, klar erklärbarem Befall ohne Streitfrage kann eine Fachfirma ausreichen – das sage ich Ihnen in der kostenfreien Ersteinschätzung offen. Mehr dazu: Selbst entfernen oder Fachfirma?
Zunächst der Auftraggeber. Ob Gutachterkosten vom Versicherer übernommen werden, hängt vom Versicherungsvertrag und von der Beauftragung ab; die Kosten eines selbst beauftragten Sachverständigen sind nicht automatisch erstattungsfähig – klären Sie das möglichst vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer. Bei Streit mit Vermieter, Handwerker oder Verkäufer entscheidet später ggf. das Gericht über die Kostenverteilung; dazu berät Ihr Anwalt.
Das hängt von der Ursache ab, nicht von der Behauptung. Bei Wärmebrücken, undichten Bauteilen oder einem verdeckten Wasserschaden liegt die Ursache im Gebäude; bei dauerhaft hoher Raumluftfeuchte aus der Nutzung im Verhalten. Ich messe und dokumentiere beides – Thermografie zur Ortung von Wärmebrücken, Materialfeuchte, bei Bedarf eine Langzeitmessung des Raumklimas in Zusammenarbeit mit einem Fachlabor. Die rechtliche Bewertung (Mietminderung, Kostentragung) trifft Ihr Anwalt oder Mieterverein.
Der Regulierungsbeauftragte arbeitet im Auftrag des Versicherers. Weichen Ursache, Umfang oder Höhe aus Ihrer Sicht ab, gibt ein unabhängiges Gegengutachten die technische Grundlage für Ihre Einwände – und bei Streit über die Schadenhöhe für das Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen. Ob sich das lohnt, klären wir vorab am Regulierungsschreiben. Siehe auch Versicherungsschäden.
Ich sehe mir den Schaden und die angrenzenden Bauteile an, messe Materialfeuchte und Oberflächentemperaturen, nutze die Wärmebildkamera als orientierendes Screening auffälliger Oberflächentemperaturen und Wärmebrücken (Verdachtsbereiche auf Feuchte werden anschließend mit geeigneten Feuchtemessverfahren überprüft) und prüfe verdeckte Bereiche bei Bedarf per Video-Endoskopie. Vorbereiten sollten Sie: freien Zugang zu den betroffenen Stellen (Möbel abrücken), Ihre Unterlagen aus der Checkliste – und den Zustand nicht vorher „schön machen“. Nicht überstreichen, nicht abkratzen.
Das hängt von Umfang, Laboranalysen und dem Terminbedarf für Bauteilöffnungen ab. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen den Zeitplan konkret. Bei akutem Wasserschaden gilt: erst Wasser abstellen, Schaden fotografieren, Versicherung melden – die Ursachenklärung folgt dann zeitnah. Schritt für Schritt: Wasserschaden – was tun?
Schildern Sie mir kurz die Situation – ein paar Fotos und die Punkte aus der Checkliste reichen. Sie erhalten eine ehrliche Einordnung: ob ein Gutachten sinnvoll ist, welcher Umfang, und was es kostet. Telefonisch unter 0177 6222172 oder per Formular.