Plausibilitätsprüfung
Passen Schadenbild, Schadenhergang, Fotos und Rechnung zusammen? Positionsweise Prüfung von Angeboten und Rechnungen auf Umfang, Einheitspreise, Aufwertungen und Doppelabrechnung – mit Preiskenntnis aus eigener Kalkulation.
Ich prüfe gemeldete Schäden technisch nach – technische Verursachung, erforderlicher Wiederherstellungsumfang und Plausibilität der geltend gemachten Schadenhöhe. Nach Aktenlage oder am Ortstermin, bei Bedarf ergänzt um Bauteilöffnung, Laborauswertung oder bildtechnische Plausibilitätsanalyse. Das Ergebnis richtet sich nach dem Befund: Dieselbe Prüfung, die eine überhöhte Forderung begrenzt, bestätigt einen versicherten Schaden – wie beim Dachgeschoss-Fall, in dem ein Vorgutachten widerlegt und ein Leitungswasserschaden als Ursache belegt wurde.
Sparten: Wohngebäude (Leitungswasser, Sturm, Elementar), Betriebs- und Privathaftpflicht, Bauleistung, Kfz-Haftpflicht mit Gebäude- oder Bauwerksschaden.
Passen Schadenbild, Schadenhergang, Fotos und Rechnung zusammen? Positionsweise Prüfung von Angeboten und Rechnungen auf Umfang, Einheitspreise, Aufwertungen und Doppelabrechnung – mit Preiskenntnis aus eigener Kalkulation.
Befundaufnahme am Bauteil: Materialfeuchte-Messung, Video-Endoskopie, kleinteilige Bauteilöffnung; Thermografie als orientierendes Screening auffälliger Oberflächentemperaturen – Feuchteverdachtsbereiche werden mit geeigneten Feuchtemessverfahren überprüft. Auswertung fremder Leckageortungen und Laboranalysen, Abgleich mit Datenblättern und Regelwerken.
Gemeldetes Schadenereignis, Vorschaden, Verschleiß, Ausführungsfehler oder Instandhaltungszustand: technische Rekonstruktion von Ursache und zeitlichem Zusammenhang – aus Bauzeit, Meldung, Zeugenangaben und Vorzustand – als Grundlage für die weitere Regulierungs- bzw. Regressprüfung.
Prüfung schadenbedingter Wiederherstellungskosten sowie – soweit für die Fragestellung relevant – Zeitwert, Vorschäden, Sowieso-Kosten und mögliche Wertverbesserungen. Soweit ein Zeitwert zu bestimmen ist: Berücksichtigung von Alter, technischem Zustand, Vorschäden, üblicher Gesamtnutzungsdauer und verbleibender Nutzbarkeit; Prüfung von HOAI-Ansätzen und Nebenkosten.
Digitale Kontrast- und Detailauswertung vorhandener Originalfotos als ergänzende Plausibilitätsmethode, wenn Bearbeitungsspuren oder der tatsächliche Reparaturumfang strittig sind. Aussagekraft und Grenzen hängen von Auflösung, Kompression, Aufnahmebedingungen und Verfügbarkeit der Originaldateien ab – kein Ersatz für den Ortstermin.
Ist der Schimmel Folge des versicherten Leitungswasserschadens oder eines vorbestehenden Bau- oder Lüftungsproblems? Ursächlicher Zusammenhang, Ausmaß und Sanierungsrahmen prüffähig getrennt.
Zwei Standorte – Leipzig (Nord) und Sayda/Erzgebirge (Süd). Ortstermine regelmäßig in Leipzig, Halle (Saale) und Sachsen-Anhalt, Dresden, Freiberg und Chemnitz sowie im Erzgebirge; darüber hinaus nach Absprache. Reine Aktenprüfungen bundesweit.
Direkter Kontakt, kein Callcenter, keine Vermittlung: Sie sprechen mit dem Sachverständigen, der auch den Ortstermin wahrnimmt und das Gutachten unterschreibt.
Zeitplan: Ortstermine je nach Zugang und Dringlichkeit; die Bearbeitungsdauer nenne ich bei Auftragsannahme verbindlich für den konkreten Vorgang.
Lieferung als PDF. Vertrauliche Bearbeitung und datenschutzkonforme Verarbeitung; kundenspezifische Anforderungen an Datenaustausch, Dateiformate oder Löschfristen können im Rahmen der Beauftragung vereinbart werden. Formatvorlagen des Versicherers übernehme ich, wenn gewünscht.
Ein Gutachten hält nur, wenn der Sachverständige bei seiner Sache bleibt. Deshalb ist die Trennung klar.
Was ist die technische Ursache, welches Ereignis bzw. welcher Ausführungszustand ist damit kausal vereinbar und welcher Wiederherstellungsaufwand ergibt sich daraus – belegt am Bauteil, an Rechnungen und an der Zeitschiene.
Ob das festgestellte Ereignis unter den Vertrag fällt, welche Klauseln greifen und ob Obliegenheiten verletzt wurden, entscheiden Regulierung und Rechtsabteilung – ich liefere die Fakten dafür, nicht die Auslegung.
Ist die Forderung berechtigt, steht das im Gutachten. Eine ergebnisoffene Prüfung erhöht die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit gegenüber Anspruchsteller, Versicherer und im weiteren Verfahren. Vor Auftragsannahme prüfe ich, ob ich, ein verbundenes Unternehmen oder eine andere von mir geführte Tätigkeit bereits mit demselben Objekt oder Schaden befasst war. Im jeweiligen SVB-Mandat erbringe ich keine Sanierungsleistungen und habe kein wirtschaftliches Interesse am Sanierungsumfang.
Ergebnisse aus konkreten Prüfungen – zwei Forderungen begrenzt, ein versicherter Schaden bestätigt. Jeder Schaden ist anders, vergangene Ergebnisse sind kein Maßstab für künftige Fälle.
Der Generalübernehmer machte die Montage von Brandschutztüren für gerissene Fliesen verantwortlich, inklusive Treppenrückbau. Eine kleinteilige Bauteilöffnung zeigte ein hohl liegendes, nicht fachgerechtes Kleberbett – Ursache war die Verlegung. Schriftlicher Forderungsverzicht des Anspruchstellers.
Alle Versicherungsfälle →Zustandsnote 3,4 vor dem Anprall, HOAI-Ansatz auf 135.000 € statt tatsächlicher 50.000 € Baukosten, Aufwertungen bei Geländer und Fahrbahndecke. Anprallbedingt blieben 3,2 m Geländer und der Brückenkopf – Sowieso-Kosten sauber getrennt.
Fall lesen →Ein Vorgutachten machte eine „fehlende Dampfsperre“ verantwortlich – Konsequenz wäre eine Komplettsanierung der Dachschrägen gewesen, der Mieter stand in der Schuld. Drei Bauteilöffnungen zeigten die Dampfsperre vorhanden und die Dämmebene ohne korrespondierenden Befall. Ursache war eine verdeckte Leckage unter der Duschtasse – bestimmungswidriger Leitungswasseraustritt, Sache der Gebäudeversicherung. Die technische Prüfung bestätigte einen versicherten Schaden und korrigierte den Sanierungsumfang: Wasserschaden beheben, schadenbedingte von Instandhaltungsmaßnahmen trennen, statt eine intakte Dampfsperrenebene zu sanieren.
Fall lesen →Unvollständige Akten sind kein Hindernis – ich benenne, was fehlt, und frage gezielt nach.
Nach Aktenlage arbeite ich, wenn Fotos, Rechnungen und Vorgutachten ausreichen, um Plausibilität und Höhe zu beurteilen – etwa beim Haustür-Fall oder beim Rohbau-Estrich, wo die Wasseranalyse der Gegenseite bereits die Antwort enthielt. Ein Ortstermin ist nötig, sobald Ursache und Verursachungszuordnung nur am Bauteil zu klären sind oder eine Sanierung den Befund bald beseitigt. Ich sage Ihnen in der Ersteinschätzung, welcher Weg genügt.
Das hängt von Lage und Terminlage ab; im Kernraum Leipzig – Halle – Dresden – Freiberg – Chemnitz in der Regel kurzfristig, insbesondere wenn eine Sanierung ansteht. Verbindliche Reaktionszeiten lassen sich in einer Rahmenvereinbarung festlegen.
Ja – als von der Versicherung benannter Sachverständiger nach den Bedingungen der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Voraussetzung ist, dass ich im selben Vorgang nicht bereits für die Gegenseite tätig war; das prüfe ich vor Annahme.
Dann steht das im Gutachten – mit der Herleitung, warum. Für die Regulierung ist das genauso wertvoll: Sie regulieren dann auf gesicherter Grundlage und mit korrigiertem Wiederherstellungsumfang – wie im Dachgeschoss-Fall, in dem die Prüfung ein Vorgutachten widerlegte und einen Leitungswasserschaden als versichertes Ereignis belegte. Eine ergebnisoffene Prüfung erhöht die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit gegenüber Anspruchsteller, Versicherer und im weiteren Verfahren.
Nein. Ich stelle fest, was technisch passiert ist – etwa ob ein Leitungswasseraustritt bestimmungswidrig war oder ob ein Bauteil schon vor dem Ereignis geschädigt war. Ob daraus Deckung folgt oder eine Obliegenheit verletzt wurde, entscheiden Regulierung und Rechtsabteilung auf dieser Faktenbasis.
Ja, Eigentümer, Verwaltungen und Handwerksbetriebe beauftragen mich ebenso. Die Methodik ist dieselbe, das Ergebnis richtet sich nach dem Befund. Interessenkonflikte im Einzelfall schließe ich vor Annahme aus.
Schadennummer, Schadenmeldung, Fotos und vorliegende Angebote/Rechnungen an info@svb-glaeser.de oder über das Formular (Feld „Schaden-/Vorgangsnummer“). Rückmeldung in der Regel am nächsten Werktag.
Senden Sie mir Schadenmeldung, Fotos und Forderung – Sie erhalten eine Einschätzung, ob Aktenprüfung, Ortstermin oder Rückfrage sinnvoll ist, und einen Aufwandsrahmen. Direkt unter 0177 6222172 oder per E-Mail an info@svb-glaeser.de.