SVB Gläser Sachverständigenbüro
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Für Versicherer & Regulierer

„Sind Ursache und Schadenhöhe plausibel?“

Ich prüfe gemeldete Schäden technisch nach – technische Verursachung, erforderlicher Wiederherstellungsumfang und Plausibilität der geltend gemachten Schadenhöhe. Nach Aktenlage oder am Ortstermin, bei Bedarf ergänzt um Bauteilöffnung, Laborauswertung oder bildtechnische Plausibilitätsanalyse. Das Ergebnis richtet sich nach dem Befund: Dieselbe Prüfung, die eine überhöhte Forderung begrenzt, bestätigt einen versicherten Schaden – wie beim Dachgeschoss-Fall, in dem ein Vorgutachten widerlegt und ein Leitungswasserschaden als Ursache belegt wurde.

  • TÜV-Sachverständiger Schimmelpilzschäden & WDVS · Certipedia 0217465040
  • Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV) · Reg.-Nr. DE-KB 005/2024
  • 15+ Jahre Bauträger- & GU-Praxis · M.Sc. Civil Engineering – Planung, Ausführung, Bauherr: alle Seiten
  • Direkter Ansprechpartner, keine Vermittlung · gutachterlich unabhängig im jeweiligen SVB-Mandat
Leistungen

Nach Aktenlage und am Ortstermin

Sparten: Wohngebäude (Leitungswasser, Sturm, Elementar), Betriebs- und Privathaftpflicht, Bauleistung, Kfz-Haftpflicht mit Gebäude- oder Bauwerksschaden.

Aktenlage

Plausibilitätsprüfung

Passen Schadenbild, Schadenhergang, Fotos und Rechnung zusammen? Positionsweise Prüfung von Angeboten und Rechnungen auf Umfang, Einheitspreise, Aufwertungen und Doppelabrechnung – mit Preiskenntnis aus eigener Kalkulation.

Ortstermin

Ursachenklärung

Befundaufnahme am Bauteil: Materialfeuchte-Messung, Video-Endoskopie, kleinteilige Bauteilöffnung; Thermografie als orientierendes Screening auffälliger Oberflächentemperaturen – Feuchteverdachtsbereiche werden mit geeigneten Feuchtemessverfahren überprüft. Auswertung fremder Leckageortungen und Laboranalysen, Abgleich mit Datenblättern und Regelwerken.

Zeitschiene

Technische Verursachungszuordnung & Zeitschiene

Gemeldetes Schadenereignis, Vorschaden, Verschleiß, Ausführungsfehler oder Instandhaltungszustand: technische Rekonstruktion von Ursache und zeitlichem Zusammenhang – aus Bauzeit, Meldung, Zeugenangaben und Vorzustand – als Grundlage für die weitere Regulierungs- bzw. Regressprüfung.

Höhe

Schadenhöhe & Wertabgrenzung

Prüfung schadenbedingter Wiederherstellungskosten sowie – soweit für die Fragestellung relevant – Zeitwert, Vorschäden, Sowieso-Kosten und mögliche Wertverbesserungen. Soweit ein Zeitwert zu bestimmen ist: Berücksichtigung von Alter, technischem Zustand, Vorschäden, üblicher Gesamtnutzungsdauer und verbleibender Nutzbarkeit; Prüfung von HOAI-Ansätzen und Nebenkosten.

Ergänzend

Bildtechnische Plausibilitätsanalyse / optische Bauforensik

Digitale Kontrast- und Detailauswertung vorhandener Originalfotos als ergänzende Plausibilitätsmethode, wenn Bearbeitungsspuren oder der tatsächliche Reparaturumfang strittig sind. Aussagekraft und Grenzen hängen von Auflösung, Kompression, Aufnahmebedingungen und Verfügbarkeit der Originaldateien ab – kein Ersatz für den Ortstermin.

Feuchte & Schimmel

Folgeschäden einordnen

Ist der Schimmel Folge des versicherten Leitungswasserschadens oder eines vorbestehenden Bau- oder Lüftungsproblems? Ursächlicher Zusammenhang, Ausmaß und Sanierungsrahmen prüffähig getrennt.

Qualifikation

Wer prüft

  • Marcel Gläser, M.Sc. Civil Engineering (HTWK Leipzig) – Zimmermann, B.Sc., Oberbauleiter, seit 2016 Geschäftsführer eines Bauträgers
  • Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV), Reg.-Nr. DE-KB 005/2024
  • TÜV-Sachverständiger für Schimmelpilzschäden und TÜV-Sachverständiger WDVS (Certipedia 0217465040, gültig bis 18.02.2028)
  • dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte – relevant bei GEG-Bezug, Wärmebrücken und Dämmschäden
  • 15+ Jahre Bauträger- und GU-Praxis mit eigener Erfahrung in Kalkulation, Vergabe, Ausführung und Bauleitung; Kostenprüfungen erfolgen vorgangsbezogen anhand von Mengen, Leistungsumfang und aktuellen Marktansätzen

Werdegang und Nachweise →

Einsatzgebiet

Zwei Standorte – Leipzig (Nord) und Sayda/Erzgebirge (Süd). Ortstermine regelmäßig in Leipzig, Halle (Saale) und Sachsen-Anhalt, Dresden, Freiberg und Chemnitz sowie im Erzgebirge; darüber hinaus nach Absprache. Reine Aktenprüfungen bundesweit.

Direkter Kontakt, kein Callcenter, keine Vermittlung: Sie sprechen mit dem Sachverständigen, der auch den Ortstermin wahrnimmt und das Gutachten unterschreibt.

Bearbeitungsablauf

Von der Akte zum prüffähigen Gutachten

  1. Eingang und Ersteinschätzung: Sie senden Schadenmeldung, Fotos, Angebote/Rechnungen, ggf. Vorgutachten. Rückmeldung in der Regel am nächsten Werktag: ob Aktenprüfung, Ortstermin oder gezielte Rückfrage beim Anspruchsteller sinnvoll ist – mit Aufwandsrahmen.
  2. Beauftragung mit klarer Fragestellung: Ursache, Verursachungszuordnung, Wiederherstellungsumfang, Höhe, Plausibilität – einzeln oder kombiniert. Interessenkonflikte prüfe ich vor Annahme.
  3. Prüfung: Aktenanalyse; bei Bedarf Ortstermin mit Messung, Bauteilöffnung und Fotodokumentation. Erforderliche technische Rückfragen bei Herstellern, Prüfstellen oder weiteren Beteiligten erfolgen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und im Rahmen der erteilten Vollmacht bzw. Freigabe.
  4. Gutachten: Befund, Herleitung, Ergebnis – so aufgebaut, dass Regulierer, Anspruchsteller und ggf. das Gericht jeden Schritt nachvollziehen können.
  5. Nachgang: Stellungnahme zu Einwänden des Anspruchstellers, Teilnahme am Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen, auf Wunsch Begleitung der Sanierung und Rechnungsprüfung.

Zeitplan: Ortstermine je nach Zugang und Dringlichkeit; die Bearbeitungsdauer nenne ich bei Auftragsannahme verbindlich für den konkreten Vorgang.

Reporting – was Sie erhalten
  • Prüffähiges Gutachten mit Fragestellung, Befund, Herleitung und eindeutigem Ergebnis; Abweichungen zu Vorgutachten oder Forderungen ausdrücklich benannt
  • Fotodokumentation mit Datum, Ort und Bezug zum Befund – auch für Bauteilöffnungen und Messstellen
  • Kostenschätzung / Rechnungsprüfung: positionsweise, mit Trennung schadenbedingt – Sowieso – Aufwertung – Instandhaltung, zum Zeitwert und zum Neuwert, soweit beauftragt
  • Zeitschiene als tabellarische Rekonstruktion, wo die Verursachungszuordnung davon abhängt
  • Kurzfassung für die Akte auf einer Seite; Messprotokolle und Laborberichte als Anlage

Lieferung als PDF. Vertrauliche Bearbeitung und datenschutzkonforme Verarbeitung; kundenspezifische Anforderungen an Datenaustausch, Dateiformate oder Löschfristen können im Rahmen der Beauftragung vereinbart werden. Formatvorlagen des Versicherers übernehme ich, wenn gewünscht.

Abgrenzung

Technik ja – Deckung nein

Ein Gutachten hält nur, wenn der Sachverständige bei seiner Sache bleibt. Deshalb ist die Trennung klar.

Ich beantworteDie technische Frage

Was ist die technische Ursache, welches Ereignis bzw. welcher Ausführungszustand ist damit kausal vereinbar und welcher Wiederherstellungsaufwand ergibt sich daraus – belegt am Bauteil, an Rechnungen und an der Zeitschiene.

Ich beantworte nichtDie Deckungsfrage

Ob das festgestellte Ereignis unter den Vertrag fällt, welche Klauseln greifen und ob Obliegenheiten verletzt wurden, entscheiden Regulierung und Rechtsabteilung – ich liefere die Fakten dafür, nicht die Auslegung.

ErgebnisoffenAuch gegen den Auftraggeber

Ist die Forderung berechtigt, steht das im Gutachten. Eine ergebnisoffene Prüfung erhöht die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit gegenüber Anspruchsteller, Versicherer und im weiteren Verfahren. Vor Auftragsannahme prüfe ich, ob ich, ein verbundenes Unternehmen oder eine andere von mir geführte Tätigkeit bereits mit demselben Objekt oder Schaden befasst war. Im jeweiligen SVB-Mandat erbringe ich keine Sanierungsleistungen und habe kein wirtschaftliches Interesse am Sanierungsumfang.

Aus der Praxis

Drei regulierte Vorgänge – anonymisiert

Ergebnisse aus konkreten Prüfungen – zwei Forderungen begrenzt, ein versicherter Schaden bestätigt. Jeder Schaden ist anders, vergangene Ergebnisse sind kein Maßstab für künftige Fälle.

Betriebshaftpflicht · MFH, Raum Dresden

Großformatfliesen: 80.968 € gefordert – 800 € technisch begründbar

Der Generalübernehmer machte die Montage von Brandschutztüren für gerissene Fliesen verantwortlich, inklusive Treppenrückbau. Eine kleinteilige Bauteilöffnung zeigte ein hohl liegendes, nicht fachgerechtes Kleberbett – Ursache war die Verlegung. Schriftlicher Forderungsverzicht des Anspruchstellers.

Alle Versicherungsfälle →
Kfz-Haftpflicht · Brückenbauwerk, Raum Halle (Saale)

LKW-Anprall: Ersatzneubau über 70.000 € – 2.637,50 € zum Zeitwert

Zustandsnote 3,4 vor dem Anprall, HOAI-Ansatz auf 135.000 € statt tatsächlicher 50.000 € Baukosten, Aufwertungen bei Geländer und Fahrbahndecke. Anprallbedingt blieben 3,2 m Geländer und der Brückenkopf – Sowieso-Kosten sauber getrennt.

Fall lesen →
Wohngebäude / Leitungswasser · Dachgeschosswohnung, Baujahr 1997

Schimmel im Dachgeschoss: Vorgutachten widerlegt – versicherter Leitungswasserschaden belegt

Ein Vorgutachten machte eine „fehlende Dampfsperre“ verantwortlich – Konsequenz wäre eine Komplettsanierung der Dachschrägen gewesen, der Mieter stand in der Schuld. Drei Bauteilöffnungen zeigten die Dampfsperre vorhanden und die Dämmebene ohne korrespondierenden Befall. Ursache war eine verdeckte Leckage unter der Duschtasse – bestimmungswidriger Leitungswasseraustritt, Sache der Gebäudeversicherung. Die technische Prüfung bestätigte einen versicherten Schaden und korrigierte den Sanierungsumfang: Wasserschaden beheben, schadenbedingte von Instandhaltungsmaßnahmen trennen, statt eine intakte Dampfsperrenebene zu sanieren.

Fall lesen →
Honorar

Transparent nach Aufwand

  • Ersteinschätzung des Vorgangs: kostenfrei, ca. 15 Minuten – mit Empfehlung zu Aktenprüfung, Ortstermin oder Rückfrage und einem Aufwandsrahmen
  • Abrechnung nach Zeitaufwand: 94 € netto je Stunde (in Anlehnung an das JVEG, Stand 2025) für Aktenprüfung, Ortstermin und Gutachten · Fahrtkosten 0,65 € netto je km · Auslagen (Labor, Bauteilöffnung durch Dritte) nach Beleg · zzgl. USt. Alternativ Festangebot je Vorgang nach Ersteinschätzung
  • Berufshaftpflicht: Nachweis auf Anfrage
  • Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Aufträge möglich – mit festen Reaktionszeiten und Reporting-Format

Honorar & Ablauf im Detail →

Download für die Akte
Benötigte Unterlagen
  • Schadenmeldung mit Hergang, Datum und Schadennummer
  • Fotos des Anspruchstellers und ggf. des Regulierers, mit Aufnahmedatum
  • Angebote, Rechnungen, Aufmaße, Kostenvoranschläge – als Einzelpositionen
  • Vorgutachten, Leckageortung, Trocknungsprotokolle, Laborberichte
  • Objektdaten: Baujahr, Sanierungen, frühere Schäden am selben Bauteil
  • Bei Haftpflicht: Auftrag, Leistungsbeschreibung und Abnahme des betroffenen Gewerks
  • Ansprechpartner für den Ortstermin und die Freigabe von Bauteilöffnungen

Unvollständige Akten sind kein Hindernis – ich benenne, was fehlt, und frage gezielt nach.

Häufige Fragen

Was Regulierer vor der ersten Beauftragung wissen wollen

Aktenprüfung oder Ortstermin – was empfehlen Sie wann?

Nach Aktenlage arbeite ich, wenn Fotos, Rechnungen und Vorgutachten ausreichen, um Plausibilität und Höhe zu beurteilen – etwa beim Haustür-Fall oder beim Rohbau-Estrich, wo die Wasseranalyse der Gegenseite bereits die Antwort enthielt. Ein Ortstermin ist nötig, sobald Ursache und Verursachungszuordnung nur am Bauteil zu klären sind oder eine Sanierung den Befund bald beseitigt. Ich sage Ihnen in der Ersteinschätzung, welcher Weg genügt.

Wie schnell sind Sie vor Ort?

Das hängt von Lage und Terminlage ab; im Kernraum Leipzig – Halle – Dresden – Freiberg – Chemnitz in der Regel kurzfristig, insbesondere wenn eine Sanierung ansteht. Verbindliche Reaktionszeiten lassen sich in einer Rahmenvereinbarung festlegen.

Nehmen Sie am Sachverständigenverfahren teil?

Ja – als von der Versicherung benannter Sachverständiger nach den Bedingungen der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Voraussetzung ist, dass ich im selben Vorgang nicht bereits für die Gegenseite tätig war; das prüfe ich vor Annahme.

Was ist, wenn Ihre Prüfung die Forderung bestätigt?

Dann steht das im Gutachten – mit der Herleitung, warum. Für die Regulierung ist das genauso wertvoll: Sie regulieren dann auf gesicherter Grundlage und mit korrigiertem Wiederherstellungsumfang – wie im Dachgeschoss-Fall, in dem die Prüfung ein Vorgutachten widerlegte und einen Leitungswasserschaden als versichertes Ereignis belegte. Eine ergebnisoffene Prüfung erhöht die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit gegenüber Anspruchsteller, Versicherer und im weiteren Verfahren.

Beurteilen Sie auch die Deckung oder Obliegenheitsverletzungen?

Nein. Ich stelle fest, was technisch passiert ist – etwa ob ein Leitungswasseraustritt bestimmungswidrig war oder ob ein Bauteil schon vor dem Ereignis geschädigt war. Ob daraus Deckung folgt oder eine Obliegenheit verletzt wurde, entscheiden Regulierung und Rechtsabteilung auf dieser Faktenbasis.

Arbeiten Sie auch für Anspruchsteller?

Ja, Eigentümer, Verwaltungen und Handwerksbetriebe beauftragen mich ebenso. Die Methodik ist dieselbe, das Ergebnis richtet sich nach dem Befund. Interessenkonflikte im Einzelfall schließe ich vor Annahme aus.

Vorgang prüfen lassen? Kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten)

Schadennummer, Schadenmeldung, Fotos und vorliegende Angebote/Rechnungen an info@svb-glaeser.de oder über das Formular (Feld „Schaden-/Vorgangsnummer“). Rückmeldung in der Regel am nächsten Werktag.

Senden Sie mir Schadenmeldung, Fotos und Forderung – Sie erhalten eine Einschätzung, ob Aktenprüfung, Ortstermin oder Rückfrage sinnvoll ist, und einen Aufwandsrahmen. Direkt unter 0177 6222172 oder per E-Mail an info@svb-glaeser.de.

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