Kostenlose Ersteinschätzung
SVB Gläser Sachverständigenbüro
Schaden & Gutachten

Gutachten bei Versicherungsschäden.

Nach einem Wasser-, Brand- oder Sturmschaden steht schnell die Frage: Was ist passiert, wie weit reicht der Schaden, was ist versichert? Ich nehme den Befund technisch auf und bringe Ursache, Umfang und Plausibilität auf eine prüffähige Grundlage – für Eigentümer, Versicherer und Sanierer gleichermaßen.

BVSV Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen – Reg.-Nr. DE-KB 005/2024
Ihr Gutachter: Marcel Gläser, M.Sc. TÜV-Sachverständiger · BVSV-Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen · Reg.-Nr. DE-KB 005/2024
0177 6222172
Nach dem Schaden

Das geht Ihnen gerade durch den Kopf

Zahlt die Versicherung – und genug?

Mit einer prüffähigen technischen Grundlage wird reguliert, was tatsächlich Sache ist – nicht, was nur geschätzt wird.

Wie weit reicht der Schaden wirklich?

Ich grenze ab, welche Bauteile betroffen sind – und welche nicht. Auch dort, wo Feuchte erst später sichtbar wird.

Habe ich alles richtig gemeldet?

Schildern Sie mir den Fall früh. Ich sage Ihnen, was Sie dokumentieren und bereithalten sollten.

Gut zu wissen

Eigener Gutachter oder Versicherungsgutachter?

Nach einem Schaden schickt die Versicherung in der Regel ihren eigenen Gutachter. Ein unabhängiges Gutachten stellt Ihre Faktenlage gleichberechtigt daneben.

Versicherungsgutachter

Im Auftrag der Versicherung

Dokumentiert den Schaden aus Sicht des Versicherers. Eine einzelne Einschätzung – Sie haben nichts Gleichwertiges daneben.

Unabhängiges Gutachten · SVB Gläser

Neutrale, prüffähige Grundlage

Ursache, Umfang und Plausibilität nach festen Standards – für Eigentümer, Versicherer und Sanierer gleich verwertbar. Sie stehen bei den Fakten auf Augenhöhe.

Das Prinzip

Ein Gutachten. Eine Faktenbasis.

Das Gutachten ist für alle Beteiligten dasselbe – nach denselben Standards. Unterschiedlich ist nur die Frage, die im Vordergrund steht.

01 / Eigentümer & MieterKlarheit – oft ohne eigene Kosten

Sie wissen, was passiert ist und wie weit der Schaden reicht. Bei versicherten Schäden werden die Kosten des Gutachtens in der Regel vom Versicherer getragen – für Sie entstehen meist keine. Auf Wunsch begleite ich Schadenregulierung und Sanierungsüberwachung.

02 / Versicherer & ReguliererPrüfbare Grundlage

Eine nachvollziehbare technische Basis für Ursache, Umfang und Plausibilität der Regulierung.

03 / SanierungsunternehmenKlarer Rahmen

Ein nachvollziehbarer Rahmen für Umfang, Schutzmaßnahmen, Kontrollpunkte und Dokumentation.

Ich bewerte unabhängig und weisungsfrei. Methodik, Maßstab und festgestellte Schadenhöhe bleiben für alle gleich – ich arbeite nicht für eine Seite gegen eine andere.
Schadenarten

Welche Schäden ich begutachte

Leitungswasser & Wasserschaden

Rohrbruch, undichte Leitung oder eindringendes Wasser: Ursache, betroffene Bauteile und Folgeschäden wie Schimmel – sauber abgegrenzt.

Brand & Ruß

Brand-, Hitze- und Rußschäden – Umfang, Schadstoffbezug und nötiger Sanierungsrahmen.

Sturm & Hagel

Schäden an Dach, Fassade und Gebäudehülle – Abgrenzung von Vorschäden und Witterungsfolgen.

Einbruch & Vandalismus

Aufbruch- und Beschädigungsspuren, betroffene Bauteile und Instandsetzungsumfang.

Elementar & Rückstau

Überschwemmung, Starkregen, Rückstau: Eintragsweg, betroffene Bereiche und Trocknungs-/Sanierungsbedarf.

Bauleistung & Baumangel

Schäden aus Ausführung und Bauleistung – Ursache, Verantwortungsbereich und Mängelumfang.

Methodik

Was in meinem Gutachten steht

Befund statt Bauchgefühl: Ich dokumentiere nachvollziehbar und prüffähig.

Ursache & Plausibilität

Wie ist der Schaden entstanden – und ist der geschilderte Hergang technisch plausibel?

Umfang & Abgrenzung

Welche Bauteile sind betroffen – und was gehört nicht zum Schaden (Vorschäden, Alterung)?

Messung & Dokumentation

Materialfeuchte-Messung, Thermografie zur Ortung von Feuchtebereichen, bei Bedarf Video-Endoskopie und lückenlose Fotodokumentation mit Akten-/Planabgleich.

Sanierungsrahmen

Welche Maßnahmen sind nötig – als Grundlage für Angebote und für die Regulierung.

Ablauf

In vier Schritten zur prüffähigen Grundlage

1

Anfrage

Sie schildern Schaden und Beteiligte. Fotos und die Schadenmeldung helfen, schneller einzuordnen.

2

Ortstermin

Ich nehme den Schaden vor Ort auf: Schadenbild, Feuchtemessung, Thermografie, bei Bedarf Video-Endoskopie und Fotodokumentation.

3

Bewertung

Ursache, Umfang und Plausibilität – nachvollziehbar abgeleitet und sauber abgegrenzt.

4

Gutachten

Prüffähige Grundlage für Regulierung, Entscheidung und Sanierung.

Optional im Anschluss
Sanierungsüberwachung & Erfolgskontrolle

Auf Wunsch begleite ich die Sanierung und prüfe, dass sie fachgerecht und im regulierten Umfang ausgeführt wird.

Häufige Fragen

Versicherungsschaden-Gutachten – kurz erklärt

Arbeiten Sie für mich oder für die Versicherung?

Ich arbeite unabhängig und weisungsfrei. Das Gutachten liefert eine Faktenbasis nach festen Standards – sie ist für Eigentümer, Versicherer und Sanierer gleich verwertbar. Ich beuge mich keiner Seite.

Wer kann ein Gutachten beauftragen?

Meist der Eigentümer bzw. Versicherungsnehmer. Auch Versicherer oder Sanierer können beauftragen – die Bewertung bleibt dieselbe.

Was sollte ich vor dem Termin bereithalten?

Fotos vom Schaden, die Schadenmeldung bzw. Policennummer, ggf. Polizei- oder Handwerkerunterlagen sowie Grundriss und Pläne, falls vorhanden.

Was muss ich direkt nach dem Schaden tun?

Zuerst den Schaden begrenzen – das verlangt die Schadenminderungspflicht, etwa Wasser abstellen. Aber: Werfen Sie nichts voreilig weg und reparieren Sie nicht endgültig, bevor der Schaden dokumentiert ist. Sichern Sie Fotos und bewahren Sie beschädigte Teile auf – so bleibt die Beweislage für die Regulierung erhalten.

Was kostet das Gutachten – und wer zahlt es?

Das Honorar richtet sich nach Aufwand und Umfang. Bei versicherten Schäden werden die Kosten in der Regel vom Versicherer getragen – für Sie entstehen dann meist keine. Im Erstgespräch klären wir das vorab.

Was, wenn die Versicherung zu wenig oder nicht zahlt?

Weicht die Einschätzung der Versicherung von Ihrer ab, ist eine prüffähige technische Grundlage entscheidend. Bleibt es strittig, kann ein Sachverständigenverfahren die Schadenhöhe klären – ich liefere dafür die fachliche Basis.

Bekomme ich Neuwert oder Zeitwert?

Wohngebäude sind meist zum gleitenden Neuwert versichert. Der über den Zeitwert hinausgehende Neuwertanteil wird oft erst gezahlt, wenn Sie fristgerecht – in der Regel innerhalb von drei Jahren – wiederherstellen. Ich dokumentiere Schadenumfang und Werte; die genaue Entschädigung richtet sich nach Ihrem Vertrag.

Die Versicherung spricht von Unterversicherung – was heißt das?

Liegt der tatsächliche Wert über der vereinbarten Versicherungssumme, darf der Versicherer anteilig kürzen (bei 20 % Unterversicherung um 20 %). Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verhindert das. Ich ermittle den tatsächlichen Schaden und die Werte als belastbare Grundlage – ob eine Unterversicherung greift, ergibt sich aus Ihrer Police; im Streit hilft Ihr Anwalt.

Brauche ich einen eigenen Gutachter?

Die Versicherung beauftragt in der Regel ihren eigenen Gutachter. Ein unabhängiges Gutachten stellt Ihre Faktenlage gleichberechtigt daneben – sinnvoll, sobald es um Ursache, Umfang oder Höhe ernsthaft geht.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Schaden.

Schildern Sie in zwei, drei Sätzen, was passiert ist – ich melde mich zurück und wir klären das Vorgehen.

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Sie müssen den Schaden nicht technisch richtig beschreiben. Fotos und eine kurze Schilderung reichen für die erste Einordnung meist aus.