SVB Gläser Sachverständigenbüro
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Ratgeber · Für Handwerk & Sanierer

Haftungsrisiko Schimmelsanierung: Wenn die Sanierung selbst zum Schaden wird

Wer Schimmel saniert, trägt Verantwortung – für die Ursache, die Ausführung und den Erfolg. Läuft dabei etwas schief, steht schnell der Sanierungsbetrieb in der Haftung. Typische Risiken – und wie Sie sie technisch belegbar entkräften.

  • TÜV-Sachverständiger Schimmelpilzschäden & WDVS · Certipedia 0217465040
  • Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV) · Reg.-Nr. DE-KB 005/2024
  • 15+ Jahre Bauträger- & GU-Praxis · M.Sc. Civil Engineering – Planung, Ausführung, Bauherr: alle Seiten
  • Direkter Ansprechpartner, keine Vermittlung · gutachterlich unabhängig im jeweiligen SVB-Mandat

1. Sanierung ohne geklärte Ursache

Wird nur der sichtbare Befall entfernt, ohne die Feuchtequelle zu beheben, bleibt die Ursache bestehen und ein erneuter Befall ist sehr wahrscheinlich – der Vorwurf lautet dann „unfachgerecht saniert". Erst die Ursache (Leckage, Wärmebrücke, Nutzerfeuchte), dann die Sanierung. Wer die Ursache dokumentiert, bevor er arbeitet, entzieht dem späteren Vorwurf die Grundlage.

2. Sekundärkontamination: verteilte Sporen

Das größte technische Risiko: Bei unsachgemäßem Rückbau werden Sporen und Stäube im Gebäude verteilt. Aus einem lokalen Befall wird eine großflächige Kontamination – ein klassischer Folgeschaden, für den der ausführende Betrieb geradestehen soll. Ohne Staubrückhalt und Unterdruck ist dieser Vorwurf schwer zu entkräften.

3. Schwarz-/Weiß-Prinzip und Unterdruckhaltung

Fachgerechte Schimmelsanierung arbeitet mit klarer Zonentrennung:

Dazu gehört eine Unterdruckhaltung mit gefilterter Abluft, damit während der Arbeiten keine Sporen in saubere Bereiche gelangen. Fehlt diese Zonierung, lässt sich der Vorwurf der Sporenverteilung technisch kaum widerlegen.

4. Arbeitsschutz gehört dazu

Schimmelsanierung ist auch Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung, geeignete persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz, Schutzanzug) und die Vorgaben der einschlägigen Regelwerke – u. a. der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts sowie die DGUV- und TRBA-Vorgaben zu biologischen Arbeitsstoffen. Dokumentierter Arbeitsschutz ist zugleich ein Beleg für sachgerechtes Arbeiten. Gesundheitliche Fragen gehören zum Arzt oder Betriebsarzt.

5. Freimessung: der Nachweis des Erfolgs

Nach der Sanierung belegt eine Freimessung (Erfolgskontrolle) – in Zusammenarbeit mit einem Fachlabor –, dass der Sanierungserfolg erreicht ist und keine erhöhte Belastung zurückbleibt. Sie ist nicht nur Qualitätsnachweis, sondern der beste Schutz gegen spätere Haftungsvorwürfe: Was gemessen und dokumentiert ist, muss später niemand mehr rekonstruieren.

Das prüfe ich als Sachverständiger
  • Kommt Ihre Leistung als Schadenursache technisch überhaupt in Frage? (Zeitschiene, Regelwerks-Abgleich)
  • Abgrenzung Ihrer Arbeiten von Vorschäden, Nutzerverhalten und anderen Gewerken
  • War die Ausführung – Zonierung, Unterdruck, Freimessung – nachweisbar fachgerecht?
  • Prüffähige Dokumentation als Grundlage für Ihre Haftungsabwehr

Ein Schaden wird Ihnen angelastet?

Schildern Sie mir den Vorwurf mit Fotos und Unterlagen – Sie erhalten eine Einschätzung, ob und wie sich Ihre Leistung technisch abgrenzen lässt.

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Mehr dazu: Für Handwerk & Sanierer · Fallbeispiele für Betriebe · Schimmel selbst entfernen oder Fachfirma?

Marcel Gläser, Bau-Sachverständiger aus Leipzig
Über den Autor

Marcel Gläser, M.Sc.

TÜV-Sachverständiger für Schimmelpilzschäden und WDVS, BVSV-Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen, über 15 Jahre Praxis als Bauträger und Generalunternehmer. Tätig in Leipzig, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

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