Was kostet ein Bausachverständiger?
„Was kostet das?" ist fast immer die erste Frage – und die ehrlichste Antwort lautet: Es hängt vom Aufwand ab. Statt eines Lockpreises bekommen Sie hier eine offene Orientierung, womit Sie rechnen sollten.
- Die Kosten richten sich nach dem Aufwand: Ersteinschätzung, Ortstermin oder ausführliches Gutachten.
- Eine kurze Ersteinschätzung per Telefon oder anhand von Fotos (ca. 15 Min.) ist kostenlos.
- Bei versicherten Schäden sind die Kosten oft erstattungsfähig.
- Sie bekommen vorab ein transparentes Angebot – keine versteckten Kosten.
Wovon die Kosten abhängen
Kein Schaden gleicht dem anderen, deshalb gibt es keinen Pauschalpreis. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Art der Leistung: kurze Ersteinschätzung, Ortstermin mit mündlicher Einordnung oder ausführliches schriftliches Gutachten.
- Umfang: Größe und Komplexität des Objekts, Anzahl der Schadensstellen, nötige Messungen.
- Zusatzleistungen: Probenahmen, Laboranalysen, Thermografie, Langzeitmessungen.
- Anfahrt und Dringlichkeit.
Orientierungswerte
Die folgenden Werte sind eine grobe Orientierung – keine verbindlichen Preise. Was Ihr Fall tatsächlich kostet, sage ich Ihnen nach einer kurzen Schilderung.
| Leistung | Preis (inkl. MwSt.) |
|---|---|
| Erste Einschätzung (Telefon / anhand von Fotos, ca. 15 Min.) | kostenlos |
| Erstbegehung mit Kurzprotokoll (max. 2 Std., auch Schimmelbegehung) | 490 € |
| Schriftliches Gutachten (Ortstermin, Fotodoku, Bericht) | ab ca. 1.190 € |
| Stundensatz – in Anlehnung an das JVEG (Stand 2025), zzgl. Auslagen | 125 €/h |
| Probenahme + Laboranalyse (z. B. Schimmel, Fachlabor) | zzgl. nach Aufwand |
Die Erstbegehung wird bei einem Folgeauftrag für ein Vollgutachten angerechnet. Alle Festpreise – auch für Baubegleitung (EFH-Paket 4.790 €), Abnahme und Energieberatung – finden Sie auf der Seite Preise & Honorar. Das verbindliche Angebot erhalten Sie vor Beauftragung.
Bei Versicherungsschäden
Geht es um einen versicherten Schaden, sind die Kosten eines eigenen Sachverständigen je nach Vertrag und Konstellation häufig ganz oder teilweise erstattungsfähig. Auf Wunsch ist eine Abtretung der Erstattungsforderung möglich: Ich rechne dann direkt mit der Versicherung ab und Sie gehen nicht in Vorleistung – den Vordruck sende ich Ihnen zu. Zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise, bleibt das Honorar von Ihnen geschuldet. Im Sachverständigenverfahren trägt in der Regel jede Seite ihren eigenen Gutachter. Diese Frage klären wir, bevor Kosten entstehen.
Warum sich ein Gutachten rechnet
Ein Gutachten kostet etwas – aber es steht meist einem deutlich größeren Risiko gegenüber. Beim Hauskauf ist der Aufwand klein gegenüber dem Kaufpreis und liefert zugleich ein Verhandlungsargument. Bei Schäden sorgt eine prüffähige Grundlage für eine faire Regulierung. Und bei Sanierungen verhindert die richtige Ursachenklärung, dass mehrfach vergeblich saniert wird.
