Kostenlose Ersteinschätzung
SVB Gläser Sachverständigenbüro
Bauen & Beratung

Bauabnahme Leipzig: unabhängige Abnahmebegleitung.

Mit der Abnahme – häufig dokumentiert durch das Abnahmeprotokoll – treten wesentliche rechtliche Folgen ein. Ich prüfe vorher Gewerk für Gewerk, gleiche mit Bauvertrag und Baubeschreibung ab und dokumentiere jeden Mangel so, dass er im Protokoll steht – aus 15+ Jahren eigener Verantwortung als Bauträger weiß ich, wo bei der Abnahme hingesehen werden muss.

Autor: Marcel Gläser, M.Sc. · Bau-Sachverständiger, TÜV-Sachverständiger WDVS · zuletzt fachlich aktualisiert: 05.09.2026

  • TÜV-Sachverständiger Schimmelpilzschäden & WDVS · Certipedia 0217465040
  • Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen (BVSV) · Reg.-Nr. DE-KB 005/2024
  • 15+ Jahre Bauträger- & GU-Praxis · M.Sc. Civil Engineering – Planung, Ausführung, Bauherr: alle Seiten
  • Direkter Ansprechpartner, keine Vermittlung · gutachterlich unabhängig im jeweiligen SVB-Mandat
BVSV Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen – Reg.-Nr. DE-KB 005/2024
Ihr Sachverständiger: Marcel Gläser, M.Sc. 15+ Jahre Bauträger & Generalunternehmer · Planung, Ausführung, Bauherr – alle Seiten aus eigener Erfahrung
0177 6222172
Leistung im Überblick

Bauabnahme mit SVB Gläser

  • Unterlagenprüfung vorab (Vertrag, Baubeschreibung, Pläne)
  • Objektspezifische Checkliste für Ihr Haus
  • Begehung Gewerk für Gewerk – vom Keller bis zum Dach
  • Messungen bei konkretem Prüfbedarf (Ebenheit, Feuchte, Oberflächentemperaturen)
  • Eigene Mängelliste mit Fotos, Ort und Regelwerk-Bezug
  • Kontrolle fehlender Nachweise und Restleistungen
  • Festangebot vor Beauftragung – kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten)
Kurz vor der Abnahme

Das beschäftigt Bauherren vor dem Termin

Ist das Haus wirklich fertig?

Fertig heißt: vertragsgemäß und ohne wesentliche Mängel. Ob das zutrifft, prüfe ich am Bauteil – nicht am Eindruck.

Was bedeutet die Abnahme?

Mit der Abnahme – häufig dokumentiert durch das Abnahmeprotokoll – treten wesentliche rechtliche Folgen ein: Die Gefahr geht über, Ihre Beweisposition verändert sich und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt regelmäßig. Das ist kein Formalakt.

Übersehe ich etwas?

Der Bauträger kennt sein Haus, Sie sehen es zum ersten Mal komplett. Ich gleiche das Gefälle aus – systematisch, mit Checkliste.

Warum dieser Termin zählt

Die Abnahme ist der wichtigste Termin am Bau.

Mit der Abnahme – häufig dokumentiert durch das Abnahmeprotokoll – treten wesentliche rechtliche Folgen ein (§ 640 BGB; unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abnahme auch ohne Unterschrift als erfolgt gelten). Drei davon sollten Sie kennen.

01 / GefahrübergangDas Risiko wechselt zu Ihnen

Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. einer zufälligen Verschlechterung des Bauwerks auf Sie über (§ 644 BGB). Vorher trägt sie der Unternehmer.

02 / BeweispositionIhre Beweisposition verändert sich

Die Abnahme verändert die Beweisposition erheblich. Bei später geltend gemachten Mängeln muss der Auftraggeber regelmäßig darlegen und ggf. beweisen, dass ein Mangel vorliegt; die genaue Beweislast hängt von Anspruch, Zeitpunkt und Einzelfall ab. Deshalb muss alles Erkennbare ins Protokoll.

03 / Verjährung & ZahlungDie Frist beginnt zu laufen

Mit der Abnahme beginnt bei Bauwerken regelmäßig die Verjährungsfrist für Mängelansprüche – nach BGB in der Regel fünf Jahre. Auch für Vergütungs- und Schlusszahlungsfragen ist die Abnahme ein wesentlicher Zeitpunkt; die konkrete Fälligkeit richtet sich nach Vertrag und Rechnungsstellung.

Ich liefere die technische Grundlage: was mangelhaft ist, warum und in welchem Umfang. Was daraus vertraglich und rechtlich folgt – Abnahmeverweigerung, Einbehalt, Fristen, Beweislast im Einzelfall – bewertet Ihr Anwalt. Beides greift ineinander.
Wann sinnvoll

Typische Abnahmesituationen

Eine Abnahmebegleitung lohnt sich immer dann, wenn mit der Abnahme viel Geld und wenig Rückweg verbunden sind.

Schlüsselfertiger Neubau vom Bauträger oder GU

Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Abnahmetermin für alles. Hier ist die Checkliste am längsten – und der Hebel am größten.

Fertighaus oder Ausbauhaus

Herstellerabnahme mit eigenem Prüfprotokoll: Ich prüfe unabhängig nach, ob Ausführung und Prüfzeugnisse zusammenpassen.

Eigentumswohnung vom Bauträger

Abnahme des Sondereigentums und – oft getrennt – des Gemeinschaftseigentums. Beides braucht einen eigenen Blick.

Einzelgewerke & Teilabnahmen

Dach, Fenster, WDVS, Estrich oder Bad: Nur eine rechtswirksame Teilabnahme löst die Abnahmewirkungen für diesen Leistungsteil aus. Ich prüfe das Gewerk technisch; ob eine Teilabnahme vereinbart und wirksam ist, klären Sie mit Ihrem Anwalt.

Sanierung & Umbau im Bestand

Kernsanierung, Dachausbau, Anbau – hier verschwimmen Alt und Neu, und die Abgrenzung im Protokoll ist entscheidend.

Nachabnahme nach Mängelbeseitigung

Wurden vorbehaltene Mängel wirklich behoben – oder nur kaschiert? Die Kontrolle ist der zweite Blick, der sich lohnt.

Was ich konkret prüfe

Checkliste nach Gewerken

Grundlage ist immer der Vertrag: geschuldet ist, was in Bauvertrag, Baubeschreibung und Plänen steht – ausgeführt nach den anerkannten Regeln der Technik. Daran messe ich jedes Gewerk.

Keller & Bodenplatte: Feuchte an Wand-Boden-Übergang, Abdichtungsanschlüsse, Lichtschächte, Durchführungen, Risse – bei Feuchteauffälligkeiten siehe Feuchte & Schimmel
Rohbau & Mauerwerk: Risse, Ringanker-Dämmung, Stürze, sichtbare Auflager, Maßhaltigkeit von Öffnungen – was bereits verdeckt ist, lässt sich nur während der Bauzeit prüfen: Baubegleitung
Dach & Dachgeschoss: Eindeckung, An- und Abschlüsse, Dachfenster, Luftdichtheitsebene, Dämmung an Drempel und Schräge
Fassade & WDVS: Sockelabschluss, Fensteranschlüsse, Dübel- und Stoßabzeichnungen, Putzoberfläche, Spritzwasserbereich – vertieft unter WDVS & Gebäudehülle
Fenster & Türen: Funktion, Einstellung, Dichtungen, Fensterbank-Anschlüsse, Glasschäden, Haustür-Schließverhalten
Estrich & Bodenbeläge: Ebenheit, Randfugen, Hohlstellen, Belegreife-Nachweis (Protokoll des Verlegers), Fliesenverlegung und Fugenbild
Innenputz & Trockenbau: Putzqualität laut Vertrag, Risse an Materialübergängen, Ecken und Kanten, Winkel und Flucht
Bäder & Abdichtung: Verbundabdichtung an Dusche und Wanne, Gefälle, Silikonfugen als Wartungsfugen, Duschrinne
Haustechnik (Sichtprüfung): Heizungsübergabe, Dämmung der Leitungen, Lüftungsanlage, Elektro-Übergabe, Zählerplätze, Protokolle vollständig
Treppen, Geländer, Absturzsicherung: Höhen, Abstände, Befestigung – Sicherheit vor Optik
Außenanlagen & Entwässerung: Gefälle vom Haus weg, Regenentwässerung, Terrassenanschluss, Hauseingang
Unterlagen & Nachweise: Dichtheits- und Druckprüfungen, Blower-Door-Protokoll (falls vereinbart), Energieausweis, Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen
Bestand & Altbau (bei Umbau/Sanierung): Abgrenzung Alt/Neu im Protokoll, Anschlüsse neuer an bestehende Bauteile, Altfeuchte und Altschäden – zur Bewertung des Bestands siehe Hauskaufberatung

Messtechnik am Termin: orientierende Materialfeuchte-Messung (Estrich, Mauerwerk, Holz), Infrarot-Temperatur und Taupunkt, Wärmebildkamera als orientierendes Screening auffälliger Oberflächentemperaturen und Wärmebrücken – Verdachtsbereiche auf Feuchte werden anschließend mit geeigneten Feuchtemessverfahren überprüft –, bei Bedarf Video-Endoskopie in Hohlräume, dazu Messlatte, Winkel und Wasserwaage für Ebenheit und Flucht. Eine belastbare Belegreifeprüfung des Estrichs (CM-Methode oder KRL-Verfahren) ist nicht Teil der Abnahmebegehung; sie erfolgt – soweit beauftragt und erforderlich – mit dem für Estrich, Belag und System geeigneten Verfahren.

Vorbereitung

Was ich vor dem Termin von Ihnen brauche

Die Abnahme ist ein Soll-Ist-Vergleich. Ohne Soll gibt es nichts zu vergleichen – deshalb sichte ich die Unterlagen vorab und bringe eine objektspezifische Checkliste mit.

Pflicht

Bauvertrag & Baubeschreibung

Der Vertrag legt fest, was geschuldet ist – bis zur Putzqualität, zum Fensterhersteller und zur Fliesenklasse. Nachträge und Sonderwünsche bitte dazu.

Pflicht

Pläne & Nachweise

Grundrisse, Schnitte, Ansichten; Wärmeschutznachweis (GEG), soweit vorhanden Statik und Details zu Anschlüssen.

Soweit vorhanden

Protokolle & Prüfzeugnisse

Druck- und Dichtheitsprüfungen, Estrich-Feuchteprotokoll, Blower-Door, Schornsteinfeger, Elektro-Übergabeprotokoll, Herstellerbescheinigungen.

Hilfreich

Bautagebuch & Schriftverkehr

Eigene Fotos aus der Bauzeit, bereits gerügte Mängel, E-Mails mit dem Bauleiter – damit nichts vergessen wird, was schon einmal Thema war.

Hilfreich

Abnahmeeinladung & Protokollvorlage

Viele Bauträger bringen ein eigenes Formular mit. Ich sehe es mir vorher an – auf technisch relevante Angaben, fehlende Leistungen und die Mängelpositionen. Vertragliche Klauseln und Erklärungen im Formular prüft Ihr Anwalt.

Typische Dauer

Zeitplan

Unterlagensichtung vorab, Termin vor Ort, Protokoll danach. Wie lange das für Ihr Objekt braucht, nenne ich Ihnen im Erstgespräch – ohne pauschale Versprechen.

Ablauf

So läuft der Abnahmetermin

1

Vorbereitung

Ich lese Vertrag, Baubeschreibung und Pläne und erstelle die Checkliste für Ihr Haus. Sie erhalten vorab eine Liste der Unterlagen, die zur Übergabe gehören.

2

Begehung

Raum für Raum, außen wie innen, Gewerk für Gewerk. Ich messe, fotografiere und benenne jeden Punkt mit Ort und Regelwerk-Bezug – sachlich, in Anwesenheit des Unternehmers.

3

Protokoll am Termin

Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten, mit Vorbehalt; vereinbarte bzw. von Ihnen als Auftraggeber gesetzte Fristen zur Beseitigung werden dokumentiert. Was strittig ist, wird als strittig protokolliert – nicht weggelassen.

4

Dokumentation

Sie erhalten meine Mängelliste mit Fotos und Einordnung als eigenes Dokument – die Grundlage für Nachbesserung, Einbehalt oder das Gespräch mit Ihrem Anwalt.

Optional im Anschluss
Kontrolle der Mängelbeseitigung

Nach Ablauf der dokumentierten Frist prüfe ich, ob die vorbehaltenen Mängel fachgerecht behoben wurden – und dokumentiere das Ergebnis als technische Grundlage für Ihre weitere Entscheidung über Abnahme bzw. Zahlung.

Was Sie erhalten

Protokoll, Mängelliste, Vorbehalt

Drei Dinge müssen am Ende des Termins stimmen – sonst war der Aufwand umsonst.

Mängelliste mit Belegen

Jeder Mangel mit Ort, Foto, Beschreibung und Bezug zu Vertrag oder Regelwerk. Nummeriert, damit Nachbesserung und Kontrolle nachvollziehbar bleiben.

Technische Einordnung der Mängel

Ich ordne die technische Bedeutung ein: Funktion, Sicherheit, Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit – oder rein optisch. Ob daraus rechtlich ein wesentlicher Mangel und ein Recht zur Abnahmeverweigerung folgt, ist eine Rechtsfrage für Ihren Anwalt; meine Einordnung ist die technische Grundlage dafür.

Vorbehalt bei bekannten Mängeln

Bei einem bekannten Mangel können bestimmte Mängelrechte verloren gehen, wenn sie bei der Abnahme nicht vorbehalten werden (§ 640 Abs. 3 BGB). Gleiches gilt für eine vereinbarte Vertragsstrafe. Ich achte darauf, dass der Vorbehalt im Protokoll steht – die Formulierung stimmen Sie mit Ihrem Anwalt ab.

Fehlende Unterlagen & Restleistungen

Nicht übergebene Nachweise, offene Restarbeiten und Termine für die Nachbesserung werden gesondert aufgeführt, damit sie nicht in der Mängelliste untergehen.

Abgrenzung

Bauabnahme oder laufende Baubegleitung?

Die Abnahme sieht, was am Ende sichtbar ist. Die Baubegleitung sieht, was danach nie wieder jemand sieht.

Diese Seite

Bauabnahme – ein Termin am Ende

Prüfung des fertigen Werks vor der Abnahme: Oberflächen, Funktion, Anschlüsse, Unterlagen. Ideal, wenn der Bau schon läuft oder fertig ist und Sie bisher niemanden an Ihrer Seite hatten.

Ergänzend

Baubegleitung – mehrere Termine während der Bauzeit

Rohbau, Abdichtung, Dämmung, Luftdichtheit, Estrich: Prüfung, bevor Bauteile verdeckt werden. Die Abnahme ist dann der letzte Termin einer Reihe. Mehr dazu unter Baubegleitung & Abnahme.

Sachverständiger

Technische Feststellung

Ich stelle fest, ob eine Leistung vertragsgemäß und regelkonform ist, und dokumentiere das nachvollziehbar. Ich verhandle nicht für Sie, aber ich gebe Ihnen die Fakten für die Verhandlung.

Unternehmer / Handwerker

Ausführung & Nachbesserung

Der Bauträger oder das Gewerk behebt die vorbehaltenen Mängel. Ich bewerte die Ausführung – ich saniere nicht selbst und vermittle keine Firmen.

Anwalt

Rechtliche Bewertung

Abnahmeverweigerung, Einbehalt, Fristsetzung, Vertragsstrafe: Was aus der Mängelliste vertraglich folgt, bewertet Ihr Anwalt. Meine Dokumentation ist dafür die Grundlage.

Unabhängigkeit
15+ Jahre selbst geplant, kalkuliert und gebaut – heute prüfe ich die Ausführung unabhängig im jeweiligen SVB-Mandat.

SVB Gläser übernimmt keine unabhängige Käuferbegutachtung eigener Bauträgerleistungen der Gläser Bauträger- und Baubetreuungsgesellschaft mbH. Interessenkonflikte werden vor Auftragsannahme geprüft.

Warnzeichen-Checkliste

Typische Mängel, die bei Abnahmen auffallen

Aus meiner eigenen Zeit als Bauträger und aus Abnahmen als Sachverständiger: Diese Punkte tauchen immer wieder auf – und werden ohne zweiten Blick gern durchgewinkt.

Sockel & Kellerabdichtung

Fehlende oder zu dünne Abdichtungslagen am Wand-Boden-Übergang, Perimeterdämmung ohne Schutz, Sockelputz bis ins Erdreich – Ursachen späterer Feuchteschäden.

Anschlüsse an Fenstern & Türen

Fensterbank ohne seitlichen Anschluss, fehlende Dichtebenen innen und außen, Bauschaum statt Abdichtung: kleine Details, große Folgen.

Estrich-Restfeuchte

Bodenbelag auf noch nicht belegreifem Estrich – ohne Feuchteprotokoll des Verlegers ist die Belegreife nicht nachgewiesen. Ich prüfe, ob das Protokoll vorliegt und plausibel ist; orientierende Feuchtemessungen dienen der Auswahl auffälliger Bereiche, eine belastbare Belegreifeprüfung erfolgt – soweit beauftragt und erforderlich – mit dem für Estrich, Belag und System geeigneten Verfahren.

Dämmung an Wärmebrücken

Ringanker, Deckenstirn, Rollladenkasten, Attika: zu dünne oder fehlende Dämmung zeigt sich im Winter als kalte Ecke – und später als Schimmel.

Bäder ohne wirksame Abdichtung

Fehlende Verbundabdichtung in Dusche und Wannenbereich, falsches Gefälle, Silikon als einzige „Abdichtung“.

Abweichung vom Vertrag

Andere Produkte, andere Wärmeleitgruppe, andere Putzqualität als vereinbart – oft unbemerkt, weil niemand die Baubeschreibung dabeihatte.

Toleranzen überschritten

Unebene Böden, schiefe Wände, versetzte Fugen: Ob das noch innerhalb der zulässigen Toleranz liegt, entscheidet die Messung.

Fehlende Nachweise

Keine Dichtheitsprüfung, kein Elektro-Protokoll, keine Revisionsunterlagen – Mängel der Dokumentation, die Sie später teuer nachholen.

Absturzsicherung & Sicherheit

Geländerhöhen, Abstände, Treppengeländer, Glas im Absturzbereich: Sicherheitsrelevante Punkte gehen in der Optik-Diskussion oft unter.

Aus der Praxis

Zwei Fälle rund um die Abnahme

Baubegleitung · Fertighaus mit Keller, Erzgebirge

Abnahme gestoppt: Bauteilöffnung widerlegte den Hersteller

Der Keller war in zwei Tagen betoniert und abgedichtet, das Prüfzeugnis forderte 21 Tage Betonalter. Schichtdicke der Abdichtung unterschritten, fehlende Sauberkeitsschicht, keine vollflächige Verklebung – das Objekt war nicht abnahmereif. Zum Fall →

Baubegleitung · EFH-Massivbau mit Generalunternehmer

Soll-Ist-Vergleich statt Vertrauen: Statik und GEG am Bauteil geprüft

Der Generalunternehmer verweigerte Lieferscheine. Der Abgleich der Ausführung gegen Statik und Wärmeschutznachweis ergab: andere Verbindungsmittel an den Dachbindern als statisch vorgegeben, unvermörtelte Stoßfugen, Bauschaum als Lagerfuge, zu dünne Dämmung am Ringanker, Dämmplatte in der angegebenen Wärmeleitgruppe gar nicht lieferbar. Vor der Abnahme dokumentiert – bevor Estrich und Putz alles verdeckten. Zum Fall →

Alle Fälle anonymisiert. Jeder Bau ist anders – vergangene Ergebnisse sind kein Versprechen für künftige Fälle. Weitere Fälle: Fallbeispiele.

Honorar & Einzugsgebiet

Festangebot statt offener Stundenzettel

Preislogik

Kostenfreie Ersteinschätzung, dann Festangebot

Sie schildern Objekt, Vertragsart und Termin – ca. 15 Minuten. Danach erhalten Sie ein Festangebot für Vorbereitung, Termin und Dokumentation. Wie sich das Honorar zusammensetzt: Kosten & Honorar.

Nächster Schritt

Termin steht schon? Dann jetzt melden.

Je früher ich die Unterlagen sehe, desto besser die Checkliste. Schicken Sie mir Abnahmeeinladung, Baubeschreibung und ein paar Fotos – ich sage Ihnen, was ich am Termin brauche.

Häufige Fragen

Bauabnahme – kurz erklärt

Muss ich die Abnahme verweigern, wenn Mängel vorhanden sind?

Nicht zwingend. Bei kleineren Mängeln wird üblicherweise abgenommen und die Mängel werden im Protokoll vorbehalten; vereinbarte oder von Ihnen gesetzte Fristen zur Nachbesserung werden dokumentiert. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden; dann muss mindestens ein konkreter Mangel benannt werden, sonst kann die Abnahme als erfolgt gelten. Ich ordne die technische Bedeutung eines Mangels ein (Funktion, Sicherheit, Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit). Ob daraus rechtlich ein wesentlicher Mangel und ein Recht zur Abnahmeverweigerung folgt, ist eine Rechtsfrage – die klären Sie mit Ihrem Anwalt.

Was passiert, wenn ich einen Mangel bei der Abnahme übersehe?

Ein bei der Abnahme nicht erkennbarer (verdeckter) Mangel bleibt in der Regel innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche rügbar – allerdings müssen Sie als Auftraggeber dann regelmäßig darlegen und ggf. beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Bei einem bekannten Mangel können dagegen bestimmte Mängelrechte verloren gehen, wenn sie bei der Abnahme nicht vorbehalten werden (§ 640 Abs. 3 BGB). Deshalb gehört alles Erkannte ins Protokoll. Für die rechtliche Bewertung im Einzelfall ist Ihr Anwalt zuständig.

Wie lange dauert eine Abnahme mit Sachverständigem?

Das hängt von Größe, Ausbaustandard und Vorbereitung ab. Ein Einfamilienhaus lässt sich meist an einem Termin prüfen, ein Mehrfamilienhaus oder eine Abnahme mit vielen offenen Punkten braucht mehr Zeit. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen den Zeitplan für Ihr Objekt.

Reicht die Abnahme, oder brauche ich eine Baubegleitung?

Die Abnahme prüft, was am Ende sichtbar und zugänglich ist. Alles, was unter Estrich, Putz und Dämmung liegt, ist zu diesem Zeitpunkt verdeckt. Wer Rohbau, Abdichtung und Dämmung geprüft haben will, braucht Termine während der Bauzeit – siehe Baubegleitung. Beides lässt sich kombinieren; die Abnahme ist dann der letzte von mehreren Terminen.

Der Bauträger hat einen eigenen Abnahmetermin angesetzt – was tun?

Nehmen Sie den Termin ernst, aber gehen Sie vorbereitet hin: Unterlagen vorab sichten, Sachverständigen mitnehmen, keine Erklärung abgeben und nichts unterschreiben, was Sie nicht gelesen und verstanden haben – die Abnahme selbst löst die rechtlichen Folgen aus, nicht erst die Unterschrift. Der Bauträger hat ein legitimes Interesse an der Abnahme – Sie haben ein legitimes Interesse an einer vollständigen Mängelliste. Beides ist bei einem sachlich geführten Termin vereinbar.

Was ist mit Mängeln, die der Bauträger als „Toleranz“ bezeichnet?

Es gibt zulässige Toleranzen – etwa für Ebenheit, Winkel oder Putzoberflächen. Ob eine Abweichung innerhalb der Toleranz liegt, lässt sich messen, nicht diskutieren. Genau das tue ich vor Ort mit Messlatte, Wasserwaage und Winkel und ordne das Ergebnis den anerkannten Regeln der Technik zu.

Was kostet die Abnahmebegleitung?

Nach einer kostenfreien Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) erhalten Sie ein Festangebot, das Vorbereitung, Termin und Protokoll umfasst. Wie ich mein Honorar bilde, steht auf der Seite Kosten & Honorar.

Kommen Sie auch außerhalb von Leipzig zur Abnahme?

Ja. Ich bin von Leipzig und Sayda im Erzgebirge aus in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt, Dresden, Freiberg, Chemnitz und dem übrigen Sachsen unterwegs. Anfahrt und Termin klären wir im Erstgespräch.

Kontakt

Kostenfreie Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten)

Schildern Sie kurz, was gebaut wurde, wer Ihr Vertragspartner ist und wann die Abnahme ansteht. Ich melde mich zurück, sage Ihnen, welche Unterlagen ich brauche, und Sie erhalten ein Festangebot.

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Sie müssen den Bau nicht technisch beschreiben. Baubeschreibung, Abnahmeeinladung und ein paar Fotos reichen für die erste Einordnung meist aus.