Muss ich die Abnahme verweigern, wenn Mängel vorhanden sind?
Nicht zwingend. Bei kleineren Mängeln wird üblicherweise abgenommen und die Mängel werden im Protokoll vorbehalten; vereinbarte oder von Ihnen gesetzte Fristen zur Nachbesserung werden dokumentiert. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden; dann muss mindestens ein konkreter Mangel benannt werden, sonst kann die Abnahme als erfolgt gelten. Ich ordne die technische Bedeutung eines Mangels ein (Funktion, Sicherheit, Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit). Ob daraus rechtlich ein wesentlicher Mangel und ein Recht zur Abnahmeverweigerung folgt, ist eine Rechtsfrage – die klären Sie mit Ihrem Anwalt.
Was passiert, wenn ich einen Mangel bei der Abnahme übersehe?
Ein bei der Abnahme nicht erkennbarer (verdeckter) Mangel bleibt in der Regel innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche rügbar – allerdings müssen Sie als Auftraggeber dann regelmäßig darlegen und ggf. beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Bei einem bekannten Mangel können dagegen bestimmte Mängelrechte verloren gehen, wenn sie bei der Abnahme nicht vorbehalten werden (§ 640 Abs. 3 BGB). Deshalb gehört alles Erkannte ins Protokoll. Für die rechtliche Bewertung im Einzelfall ist Ihr Anwalt zuständig.
Wie lange dauert eine Abnahme mit Sachverständigem?
Das hängt von Größe, Ausbaustandard und Vorbereitung ab. Ein Einfamilienhaus lässt sich meist an einem Termin prüfen, ein Mehrfamilienhaus oder eine Abnahme mit vielen offenen Punkten braucht mehr Zeit. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen den Zeitplan für Ihr Objekt.
Reicht die Abnahme, oder brauche ich eine Baubegleitung?
Die Abnahme prüft, was am Ende sichtbar und zugänglich ist. Alles, was unter Estrich, Putz und Dämmung liegt, ist zu diesem Zeitpunkt verdeckt. Wer Rohbau, Abdichtung und Dämmung geprüft haben will, braucht Termine während der Bauzeit – siehe Baubegleitung. Beides lässt sich kombinieren; die Abnahme ist dann der letzte von mehreren Terminen.
Der Bauträger hat einen eigenen Abnahmetermin angesetzt – was tun?
Nehmen Sie den Termin ernst, aber gehen Sie vorbereitet hin: Unterlagen vorab sichten, Sachverständigen mitnehmen, keine Erklärung abgeben und nichts unterschreiben, was Sie nicht gelesen und verstanden haben – die Abnahme selbst löst die rechtlichen Folgen aus, nicht erst die Unterschrift. Der Bauträger hat ein legitimes Interesse an der Abnahme – Sie haben ein legitimes Interesse an einer vollständigen Mängelliste. Beides ist bei einem sachlich geführten Termin vereinbar.
Was ist mit Mängeln, die der Bauträger als „Toleranz“ bezeichnet?
Es gibt zulässige Toleranzen – etwa für Ebenheit, Winkel oder Putzoberflächen. Ob eine Abweichung innerhalb der Toleranz liegt, lässt sich messen, nicht diskutieren. Genau das tue ich vor Ort mit Messlatte, Wasserwaage und Winkel und ordne das Ergebnis den anerkannten Regeln der Technik zu.
Was kostet die Abnahmebegleitung?
Nach einer kostenfreien Ersteinschätzung (ca. 15 Minuten) erhalten Sie ein Festangebot, das Vorbereitung, Termin und Protokoll umfasst. Wie ich mein Honorar bilde, steht auf der Seite Kosten & Honorar.
Kommen Sie auch außerhalb von Leipzig zur Abnahme?
Ja. Ich bin von Leipzig und Sayda im Erzgebirge aus in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt, Dresden, Freiberg, Chemnitz und dem übrigen Sachsen unterwegs. Anfahrt und Termin klären wir im Erstgespräch.