Schaden schildern
SVB Gläser Sachverständigenbüro
Fallbeispiele aus der Praxis

Echte Fälle, messbare Ergebnisse: Was ein unabhängiges Gutachten klärt

Zehn anonymisierte Fälle aus meiner Arbeit als Bau-Sachverständiger – mit Befundfotos, Messwerten und dem konkreten Ergebnis. Sie zeigen, wie sich überhöhte Forderungen, falsche Ursachen und unnötige Sanierungen technisch nachvollziehbar klären lassen.

80.968 € → 800 €
Größte Korrektur: eine Bauteilöffnung genügte
≈ 60.000 €
Forderung gegen einen Handwerksbetrieb technisch entkräftet
3 Bauteilöffnungen
widerlegten ein Vorgutachten – und fanden die echte Ursache
10 Fälle
Versicherungsschäden · Schimmel & Feuchte · Baubegleitung
Anonymisiert & unabhängig: Alle Fälle ohne Namen, Adressen, Aktenzeichen und Beteiligte; Orte nur als grobe Region. Fotos zeigen ausschließlich Schadendetails. Und wichtig: Ich prüfe nach denselben technischen Standards – unabhängig davon, wer beauftragt. Das Ergebnis kann auch zulasten meines Auftraggebers ausfallen. Jeder Schaden ist anders; vergangene Ergebnisse sind kein Versprechen für künftige Fälle.

Versicherungs- & Haftpflichtschäden

Ursache, Verantwortlichkeit und angemessene Höhe – geprüft am Bauteil, an Rechnungen und an der Zeitschiene. Mehr zur Vorgehensweise: Versicherungsschäden.

BetriebshaftpflichtOrtstermin + BauteilöffnungMFH, Raum Dresden

Risse in Großformatfliesen: 80.968 € gefordert – eine Bauteilöffnung zeigte die wahre Ursache

Streitfrage Nach der Montage von drei Brandschutztüren rissen großformatige Bodenfliesen. Der Generalübernehmer forderte vom Türlieferanten 80.968,37 € – inklusive Treppenrückbau, weil der Fliesenton angeblich nicht mehr lieferbar war. War wirklich die Türmontage schuld?

  1. Ausgangslage Fliesen mit über 1 m Kantenlänge, Risse rund um die neu montierten Türzargen. Die Gegenseite argumentierte: falsches Bohren ohne Bohrungsvergrößerung habe die Fliesen gesprengt.
  2. Prüfung Kleinteilige Bauteilöffnung am Belag: Das Kleberbett war nicht fachgerecht – die Verzahnung unverdrückt, rund 0,5 m² Hohllage allein an der Türlaibung. Abgleich mit Kleber-Datenblatt und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers.
  3. Wende Die Fliesen lagen hohl und konnten Lasten nicht in den Untergrund ableiten – beim Bohren fehlte schlicht das Widerlager. Verantwortlich war die Verlegung, nicht die Türmontage. Tatsächlich schadenbedingt: der Austausch weniger Fliesen im Türbereich mit vorhandenen Restbeständen.
Bauteilöffnung am Fliesenbelag: Kleberbett mit unverdrückter Verzahnung nach Entfernen der lockeren Fliese, Messlatte im Bild
Nach dem Abnehmen der lockeren Fliese: unverdrückte Kleberverzahnung – die Fliese lag hohl.
Markierte Hohllage an der Fliesenkante mit 10-cm-Messlatte
Markierte Hohllagen an der Kante: ohne Widerlager bricht die Fliese beim Bohren.
80.968 €800 €

Schriftlicher Forderungsverzicht des Anspruchstellers. Der technisch begründbare Schaden lag bei 800 € netto – rund ein Hundertstel der Forderung.

PrivathaftpflichtOrtstermin + optische BauforensikEFH, Sächsische Schweiz

Rotweinschaden an neuer Treppe: Die Rechnung erzählte eine andere Geschichte als die Wand

Streitfrage Eine 1,5-Liter-Rotweinflasche stürzte auf eine neuwertige Treppe – zwei Stufen, Wandspritzer, gelockerte Lichtleiste. Geltend gemacht wurden Handwerkerrechnungen über rund 9.400 € netto. War das der tatsächliche Schaden?

  1. Ausgangslage Die Schadenfotos waren plausibel, die abgerechnete Höhe nicht: Dieselben Handwerker hatten die Treppe kurz zuvor gebaut – laut Original-Schlussrechnung für 321,96 € pro Stufe. Für die Reparatur wurden nun 2.415,46 € pro Stufe abgerechnet, mehr als das Siebenfache.
  2. Prüfung Fotoauswertung mit Methoden der optischen Bauforensik: Kontrastverstärkte Schwarzweiß-Aufnahmen machten Bearbeitungsspuren und Farbnuancen sichtbar, die dem bloßen Auge entgehen. Der Befund: Die Reparatur war tatsächlich deutlich kleinteiliger ausgeführt worden, als die Rechnung auswies – die abgerechneten großflächigen Arbeiten hatten so nicht stattgefunden.
  3. Wende Die Zeitachse bestätigte das Bild: Die Reparatur begann bereits vor der Schadenmeldung. Der belegbare Schaden – die tatsächlich ausgeführten, kleinteiligen Arbeiten an Stufen, Anstrich und Lichtleiste – summierte sich auf 1.536,75 € netto.
Rotweinspritzer auf hellen Treppenstufen nach dem Flaschensturz
Der Ausgangsschaden: Rotwein auf zwei Stufen und angrenzender Wandfläche.
Kontrastverstärkte Schwarzweiß-Aufnahme der Treppe mit rot markierten Farbkonturen der ursprünglichen Weinspritzer
Optische Bauforensik: Kontrastverstärkung macht Bearbeitungsspuren und Farbnuancen sichtbar.
≈ 9.400 €1.537 €

Rund 80 % der Forderung waren technisch nicht begründbar. Die Indizien für bewusst überhöhte Abrechnung wurden dokumentiert und dem Versicherer übergeben.

Kfz-HaftpflichtOrtstermin + AktenanalyseBrückenbauwerk, Raum Halle (Saale)

LKW-Anprall an Gemeindebrücke: Ersatzneubau auf Kosten der Kfz-Haftpflicht?

Streitfrage Ein Container-LKW beschädigte Geländer und Brückenkopf eines kleinen Brückenbauwerks. Die Gemeinde rechnete daraufhin den kompletten Ersatzneubau der Brücke gegenüber der Kfz-Haftpflicht ab – insgesamt über 70.000 €. Was davon war dem Anprall zuzurechnen?

  1. Ausgangslage Der aktuelle Brückenprüfbericht wies die Zustandsnote 3,4 aus – ein Ersatzneubau ist erst ab 3,5 zwingend. Die Brücke war also schon vor dem Anprall am Ende ihrer Nutzungsdauer; von den dokumentierten Schadenbildern waren nur zwei überhaupt anprallbedingt.
  2. Prüfung Positionsweise Zerlegung der Forderung: Die Planungskosten waren nach HOAI auf Basis von 135.000 € Baukosten angesetzt – die tatsächlichen Baukosten betrugen rund 50.000 €. Höherwertiges Geländer und Bitumendecke statt Schotter waren zudem Aufwertungen, keine Schadenbeseitigung. Zeitwertermittlung über die übliche Nutzungsdauer von Brückenbauwerken (33 Jahre).
  3. Wende Der Ersatzneubau war Folge des Allgemeinzustands – klassische Sowieso-Kosten. Dem Anprall zurechenbar blieben 3,2 m Geländer und die Anprallstelle am Brückenkopf, zum Zeitwert: 2.637,50 €.
> 70.000 €2.637,50 €

Eine marode Brücke wird nicht auf Kosten der Kfz-Haftpflicht neu gebaut. Der zu regulierende Schaden wurde von über 70.000 € auf 2.637,50 € zum Zeitwert festgestellt – nachvollziehbar hergeleitet aus Prüfbericht, HOAI-Ansatz und tatsächlichen Baukosten.

BetriebshaftpflichtOrtstermin + LeckageortungKlinikgebäude, Leipzig

Wasserschaden nach PV-Montage am Klinikdach: Die Zeitschiene entlastete den Handwerksbetrieb

Streitfrage Während der Montage einer Photovoltaikanlage drang Wasser in Räume einer Klinik ein. Gefordert wurden rund 60.000 € vom Montagebetrieb. Hatte er den Schaden verursacht?

  1. Ausgangslage Die Dachhaut war rund 17 Jahre alt, der UV-Schutz verschlissen. Der Schaden wurde am ersten Tag der Montagearbeiten gemeldet – nach Aussage eines Klinik-Mitarbeiters gab es Feuchteflecken aber schon „vor dem Urlaub", also vor Beginn der Arbeiten.
  2. Prüfung Auswertung der unabhängigen Leckageortung und Rekonstruktion der Zeitschiene von Gerüststellung bis Schadenmeldung; Abgleich der georteten Leckagestellen mit den tatsächlich ausgeführten Montagepunkten.
  3. Wende Sämtliche Leckagen lagen an Altanschlüssen – Abläufen, Aufkantungen, Dachhauben – und an einer Blitzschutz-Befestigung, die nicht vom Montagebetrieb stammte. Keine einzige Leckagestelle im Bereich der PV-Montage.
Gealterte Flachdachbahn mit Befestigungspunkt neben neu montierten PV-Modulen
Rund 17 Jahre alte Dachhaut: Die Schwachstellen lagen an Altanschlüssen, nicht an der Montage.
Schneebedecktes Flachdach der Klinik mit Lichtkuppeln während der Montagephase
Winterliche Baustelle: Schnee- und Tauwasser beanspruchten die vorgeschädigte Dachhaut zusätzlich.
≈ 60.000 €

Verantwortlichkeit des Montagebetriebs ausgeschlossen. Wer am ersten Arbeitstag einen gemeldeten Altschaden erklären soll, braucht eine belastbare Zeitschiene – hier sprach sie eindeutig für den Betrieb.

BetriebshaftpflichtAktenlage + LaboranalytikWohnheim-Rohbau, Leipzig

400 m² nasser Estrich im Rohbau: Die Wasserchemie verriet die wahre Quelle

Streitfrage In einem Wohnheim-Rohbau durchfeuchteten rund 400 m² Estrich. Der Generalunternehmer machte den Heizungsbauer verantwortlich – und der erklärte sich nach anfänglichem Bestreiten sogar selbst zum Verursacher. War er es wirklich?

  1. Ausgangslage Als Beleg diente eine Wasseranalyse der Gegenseite. Genau die entlastete jedoch: erhöhte Sulfat-, Kalk- und Alkaligehalte plus organische Bestandteile – Heizungswasser ist demineralisiert und sähe chemisch völlig anders aus.
  2. Prüfung Plausibilitätsrechnung: Für 400 m² durchfeuchteten Estrich wäre ein massiver, zwingend auffälliger Druckverlust im Heizsystem nötig gewesen – dokumentiert war keiner. Die Fotos vom Heizkreisverteiler zeigten Spritzer, aber keine Ablaufspuren. Die angeblich regulierende Fremdversicherung bestätigte auf Rückfrage nichts.
  3. Wende Die Befundlage sprach für Auslaugung aus Gips/Estrich durch von außen eingedrungenes Regen- oder Oberflächenwasser. Eine Verursachung durch den Heizungsbauer war technisch nicht nachweisbar – trotz seines merkwürdigen „Geständnisses".
400 m²

Verursachung widerlegt, Regulierung ohne Nachweis verhindert. Wasser lügt nicht: Die Analyse der Gegenseite wurde zum stärksten Entlastungsbeweis.

BauleistungAktenlage

Haustür im Neubau: zweiter Komplett-Tausch für 6.353 €?

Nach einem bereits regulierten Kratzerschaden meldete ein Bauunternehmen erneut einen Schaden an derselben Haustür – nun sollte die komplette Tür getauscht werden, angeblich wegen Undichtigkeit ohne jeden Einbau- oder Materialfehler. Technisch ist das bei einer Neubau-Tür mit Standardmaßen nicht nachvollziehbar; das Angebot enthielt zudem eine höherwertige Tür.

Ergebnis Erfüllungsschaden des Türherstellers – kein versicherter Bauleistungsschaden. Der Versicherer regulierte nicht erneut.
BetriebshaftpflichtAktenlage

Badfliesen-Risse in 10 Wohnungen: Trockenbauer am Pranger

Jahre nach vier mängelfreien Abnahmen sollte ein Trockenbaubetrieb für gerissene Badfliesen in einem Holzbau-MFH haften – wegen angeblich „falscher" nicht-imprägnierter Gipskartonplatten. Häusliche Bäder sind jedoch keine Feuchträume im Sinne der Regelwerke; die Fotos der früheren Bauteilöffnungen zeigten stattdessen Bauteilbewegungen und Abdichtungsdefizite anderer Gewerke.

Ergebnis Keine Schadenursache aus dem Trockenbau ableitbar – die Plattenthese hielt der technischen Prüfung nicht stand.

Schimmel & Feuchte

Erst die Ursache, dann die Sanierung – sonst kommt der Schimmel wieder. Vertiefung: Feuchte & Schimmel und der Ratgeber Schimmel nach Wasserschaden – zahlt die Versicherung?

SchimmelgutachtenOrtstermin + 3 BauteilöffnungenDG-Mietwohnung, Raum Leipzig

Massiver Schimmel im Dachgeschoss: Das Vorgutachten hatte die falsche Ursache – und der Mieter die Schuld

Streitfrage In einer Dachgeschosswohnung (Baujahr 1997) breitete sich Schimmel an Drempel und Dachschrägen aus, der Mieter zog aus. Ein Vorgutachten machte eine „fehlende Dampfsperre" verantwortlich – die Konsequenz wäre eine teure Komplettsanierung der Dachschrägen gewesen. Stimmte das?

  1. Ausgangslage Der Mieter wohnte seit rund fünf Jahren in der Wohnung, der Schimmel trat erst im letzten Jahr auf – ein Baumangel von 1997 erklärt so einen Verlauf nicht. Die baugleiche Nachbarwohnung war schadenfrei.
  2. Prüfung Drei gezielte Bauteilöffnungen an Dachschräge, Drempel und Dachfensterecke: Die Dampfsperre war in allen drei Öffnungen vorhanden. Rückseiten der Platten und Dämmwolle ohne korrespondierenden Befall – die Konstruktion war nicht die Ursache.
  3. Wende Ein erst beim Auszug entdeckter, verdeckter Wasserschaden im Bad (Leckage unter der Duschtasse) hatte die Raumluftfeuchte über Monate unbemerkt erhöht und die typischen 90er-Jahre-Wärmebrücken erst schadensrelevant gemacht. Versicherungsrechtlich: bestimmungswidriger Leitungswasseraustritt – ein Fall für die Gebäudeversicherung.
Bauteilöffnung in der Decke einer Dachgeschosswohnung mit heraushängender Dämmwolle
Bauteilöffnung: Dämmebene geöffnet, Rückseiten ohne korrespondierenden Befall.
Detailaufnahme der vorhandenen schwarzen Dampfsperrfolie hinter der Bekleidung
Die angeblich fehlende Dampfsperre: vorhanden – das Vorgutachten war widerlegt.
Ursache gefunden

Vorgutachten widerlegt, Mieter entlastet, Sanierung neu ausgerichtet. Statt die intakte Dampfsperrenebene zu sanieren, wurde der Wasserschaden behoben und schadenbedingte von Instandhaltungsmaßnahmen sauber getrennt.

Baubegleitung im Neubau

Mängel erkennen, bevor sie unter Estrich und Putz verschwinden – aus 15+ Jahren eigener Verantwortung als Bauträger weiß ich, wo es klemmt. Passend dazu: Sanierungsrahmen und versteckte Mängel beim Hauskauf.

Baubegleitung5 Ortstermine + BauteilöffnungenFertighaus mit Keller, Erzgebirge

Druckwasserdichter Keller in zwei Tagen: Die Bauteilöffnung widerlegte den Sachverständigen des Herstellers

Streitfrage Private Bauherren ließen ein Fertighaus mit wasserundurchlässigem Keller errichten. Der Hersteller versicherte fachgerechte Ausführung und stellte einen eigenen Sachverständigen dagegen. Hielt die Ausführung einer Überprüfung am Bauteil stand?

  1. Ausgangslage Der Keller wurde innerhalb von zwei Tagen betoniert und abgedichtet – das Prüfzeugnis der Reaktivabdichtung fordert jedoch ein Betonalter von 21 Tagen. Das vorgelegte Messprotokoll passte nicht zu den Bedingungen vor Ort.
  2. Prüfung Schichtdickenmessung der Abdichtung (Soll: mindestens 4 mm – am Wand-Boden-Übergang deutlich unterschritten), Stichproben an den Schwellenhölzern, Bauteilöffnung an der Sockeldämmung, Abgleich mit Zulassungen und Datenblättern bis hin zu U-Werten (vereinbart 0,163 – nachgewiesen 0,183 W/m²K am Dach).
  3. Wende Vorarbeiter und Hersteller-Sachverständiger beschrieben vor der Öffnung eine fachgerechte Ausführung. Die Bauteilöffnung ergab das Gegenteil: keine vollflächige Verklebung, fehlende Abdichtungslagen, fehlende Sauberkeitsschicht unter der Perimeterdämmung.
Bauteilöffnung am Kellersockel: Abdichtungsebene mit freigelegter, mangelhaft ausgeführter Anschlusszone
Bauteilöffnung am Sockel: Die tatsächliche Ausführung widersprach den Aussagen der Gegenseite.
Stichprobe am Schwellenholz: sichtbarer Lichtspalt in der Mörtelfuge unter der Schwelle
Stichprobe an der Schwelle: Der Lichtspalt in der Fuge zeigt die lückenhafte Auflagerung.
Abnahme gestoppt

Objekt nicht abnahmereif – Nachbesserung statt jahrelanger Folgeschäden. Ein undichter Keller wird nach Bezug schnell fünf- bis sechsstellig teuer; hier ging die Beweislage dokumentiert in die Abnahmeverhandlung.

BaubegleitungSoll-Ist-Vergleich Statik + GEGEFH-Massivbau mit Generalunternehmer

„Mehr als Sie erhalten haben, werden Sie nicht bekommen": Soll-Ist-Vergleich statt Vertrauen

Streitfrage Bauherren zweifelten an der Ausführungsqualität ihres EFH-Neubaus; der Generalunternehmer verweigerte Lieferscheine unter Verweis auf „Datenschutz". Entsprach die Ausführung Statik und Wärmeschutznachweis?

  1. Ausgangslage Systematischer Abgleich der Ausführung gegen Statik und GEG-Berechnung – Punkt für Punkt am Bauteil, dokumentiert im Bauprotokoll.
  2. Prüfung Die Dachbinder waren mit anderen als den statisch vorgegebenen Verbindungsmitteln montiert – ohne die geforderten Holzverbinder. Dazu: unvermörtelte Stoßfugen, Bauschaum als Lagerfuge unter Sturzelementen (der Hersteller bestätigte telefonisch: dafür keine Zulassung) und nur 3 cm Dämmung am einbindenden Ringanker – ein Schimmelrisiko.
  3. Wende Auch der Wärmeschutznachweis hielt nicht stand: Der Wärmebrückenzuschlag war mit 0,00 statt realistischer 0,05–0,10 W/m²K angesetzt, und die tatsächliche Ausführung der Wärmebrücken wich von der Berechnung ab – abweichendes Material, geringere Dämmdicken. Die eingebaute Dämmplatte war beim Hersteller in der angegebenen Wärmeleitgruppe gar nicht lieferbar. Die Nachweispflicht lag damit klar beim Generalunternehmer.
Dachbinder-Anschluss mit montiertem Stahlwinkel: Verbindungsmittel weichen von der Statik ab
Verbindungsmittel am Dachbinder: nicht die in der Statik vorgegebene Ausführung.
Fensteranschluss im Sockelbereich mit Bitumenabdichtung und Granitfensterbank
Anschlussdetail am Fenster: geprüft nach den anerkannten Regeln der Technik.
Vor der Abnahme dokumentiert

Belastbare Mängelliste, bevor Estrich und Putz alles verdecken. Statisch relevante Abweichungen und GEG-Lücken wurden dem Unternehmer mit Beleg zugeordnet – die Grundlage für Nachbesserung ohne Beweisnot.

Meine Aufgabe ist die technische Faktenbasis – Ursache, Verantwortlichkeit und angemessene Höhe, nachvollziehbar belegt. Rechtliche Fragen gehören zum Anwalt, gesundheitliche zum Arzt; über die Schadenhöhe entscheidet im Streitfall das Sachverständigenverfahren.

Ihren Fall prüffähig klären lassen

Schildern Sie mir kurz, worum es geht – Fotos und Unterlagen helfen. Ich nehme Ursache, Umfang und Höhe technisch auf, als belastbare Grundlage für Versicherung, Anwalt oder Sanierer.

Schaden schildern
Marcel Gläser, Bau-Sachverständiger aus Leipzig
Über den Autor

Marcel Gläser, M.Sc.

Bau-Sachverständiger mit über 15 Jahren Praxis als Bauträger – Planung, Ausführung und als Bauherr aus eigener Erfahrung. TÜV-zertifiziert für Schimmelpilzschäden und WDVS, BVSV-Bau-Sachverständiger für das Versicherungswesen, Fortbildung optische Bauforensik. Tätig in Leipzig, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

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