Massiver Schimmel im Dachgeschoss: Das Vorgutachten hatte die falsche Ursache – und der Mieter die Schuld
Streitfrage In einer Dachgeschosswohnung (Baujahr 1997) breitete sich Schimmel an Drempel und Dachschrägen aus, der Mieter zog aus. Ein Vorgutachten machte eine „fehlende Dampfsperre" verantwortlich – die Konsequenz wäre eine teure Komplettsanierung der Dachschrägen gewesen. Stimmte das?
- Ausgangslage Der Mieter wohnte seit rund fünf Jahren in der Wohnung, der Schimmel trat erst im letzten Jahr auf – ein Baumangel von 1997 erklärt so einen Verlauf nicht. Die baugleiche Nachbarwohnung war schadenfrei.
- Prüfung Drei gezielte Bauteilöffnungen an Dachschräge, Drempel und Dachfensterecke: Die Dampfsperre war in allen drei Öffnungen vorhanden. Rückseiten der Platten und Dämmwolle ohne korrespondierenden Befall – die Konstruktion war nicht die Ursache.
- Wende Ein erst beim Auszug entdeckter, verdeckter Wasserschaden im Bad (Leckage unter der Duschtasse) hatte die Raumluftfeuchte über Monate unbemerkt erhöht und die typischen 90er-Jahre-Wärmebrücken erst schadensrelevant gemacht. Versicherungsrechtlich: bestimmungswidriger Leitungswasseraustritt – ein Fall für die Gebäudeversicherung.


Vorgutachten widerlegt, Mieter entlastet, Sanierung neu ausgerichtet. Statt die intakte Dampfsperrenebene zu sanieren, wurde der Wasserschaden behoben und schadenbedingte von Instandhaltungsmaßnahmen sauber getrennt.










