Risse in Großformatfliesen: 80.968 € gefordert – eine Bauteilöffnung zeigte die wahre Ursache
Streitfrage Nach der Montage von drei Brandschutztüren rissen großformatige Bodenfliesen. Der Generalübernehmer forderte vom Türlieferanten 80.968,37 € – inklusive Treppenrückbau, weil der Fliesenton angeblich nicht mehr lieferbar war. War wirklich die Türmontage schuld?
- Ausgangslage Fliesen mit über 1 m Kantenlänge, Risse rund um die neu montierten Türzargen. Die Gegenseite argumentierte: falsches Bohren ohne Bohrungsvergrößerung habe die Fliesen gesprengt.
- Prüfung Kleinteilige Bauteilöffnung am Belag: Das Kleberbett war nicht fachgerecht – die Verzahnung unverdrückt, rund 0,5 m² Hohllage allein an der Türlaibung. Abgleich mit Kleber-Datenblatt und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers.
- Wende Die Fliesen lagen hohl und konnten Lasten nicht in den Untergrund ableiten – beim Bohren fehlte schlicht das Widerlager. Verantwortlich war die Verlegung, nicht die Türmontage. Tatsächlich schadenbedingt: der Austausch weniger Fliesen im Türbereich mit vorhandenen Restbeständen.


Schriftlicher Forderungsverzicht des Anspruchstellers. Der technisch begründbare Schaden lag bei 800 € netto – rund ein Hundertstel der Forderung.










