Versicherung zahlt nicht genug – was tun?
Das Regulierungsangebot liegt deutlich unter dem, was die Reparatur kostet. Einzelne Positionen werden abgelehnt, der Folgeschaden „gehört nicht dazu", abgerechnet wird zum Zeitwert. Resignieren Sie nicht – und unterschreiben Sie nichts vorschnell.
- Die erste Abrechnung ist die Sicht der Versicherung – nicht zwingend das letzte Wort.
- Nichts vorschnell unterschreiben: eine Abfindungserklärung kann Nachforderungen ausschließen.
- Ihr Hebel ist eine prüffähige technische Grundlage zu Umfang und Höhe.
- Bleibt die Höhe strittig, klärt das Sachverständigenverfahren – ohne sofort vor Gericht zu gehen.
- Geht es um die Deckung (ob überhaupt versichert), ist das eine Frage für Ihren Anwalt.
Warum die erste Abrechnung oft zu niedrig ist
Die Versicherung schickt ihren eigenen Regulierer oder Gutachter. Der bewertet den Schaden aus Sicht der Versicherung – das ist nicht zwingend böse Absicht, aber eben eine Perspektive. In der Praxis werden Positionen knapp bemessen, der Umfang eng gefasst und Folgeschäden zunächst ausgeklammert. Wer dem nichts Belastbares entgegensetzt, akzeptiert am Ende die Sicht der Gegenseite.
Hinzu kommt der Zeitpunkt: Der Regulierer kommt oft sehr früh – wenn sich der Schaden noch gar nicht vollständig zeigt. Feuchtigkeit zieht weiter ins Bauteil, verdeckte Schäden treten erst später zutage, und vieles lässt sich in diesem Moment nur schätzen. Eine so frühe Abrechnung bildet den tatsächlichen Umfang deshalb häufig nicht ab.
Die häufigsten Streitpunkte
- Schadenumfang: Was gehört zum Schaden – nur die sichtbare Stelle oder auch die durchfeuchtete Konstruktion dahinter?
- Neuwert oder Zeitwert: Abgerechnet wird der Zeitwert, obwohl der gleitende Neuwert versichert ist. Den Neuwertanteil gibt es meist nur bei fristgerechter Wiederherstellung.
- Folgeschaden: Schimmel nach längerer Durchfeuchtung wird nicht anerkannt – obwohl er regelmäßig zu erwarten ist.
- Unterversicherung: Die Versicherung kürzt anteilig, weil die Versicherungssumme zu niedrig sei.
Typische Kürzungsgründe – und was Sie dagegenhalten
Die erste Abrechnung folgt oft einem Muster. Viele Kürzungen sind nicht willkürlich, aber auslegungsabhängig – mit einer soliden technischen Dokumentation lassen sich zahlreiche Positionen nachverhandeln:
| Kürzungsgrund der Versicherung | Was Sie dagegenhalten können |
|---|---|
| Zu enger Schadenumfang – nur die sichtbare Stelle, nicht die Konstruktion dahinter | Feuchtigkeit zieht weit ins Bauteil. Mit Feuchtemessung, Thermografie und ggf. Endoskopie lässt sich der tatsächliche Umfang nachweisen und abgrenzen. |
| Folgeschaden Schimmel wird abgelehnt („nicht direkt durch das Ereignis") | Bei längerer Durchfeuchtung ist Schimmel ein regelmäßig zu erwartender Folgeschaden. Ein Gutachten dokumentiert den zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang – dann ist die Sanierung meist mitversichert. |
| Abrechnung zum Zeitwert statt Neuwert | Die meisten Wohngebäudeversicherungen laufen auf gleitenden Neuwert. Der Neuwertanteil wird fällig, sobald frist- und sachgerecht wiederhergestellt wird (meist innerhalb von 2–3 Jahren) – das ist nachzuweisen. |
| Unterversicherung – anteilige Kürzung wegen zu niedriger Versicherungssumme | Viele Policen beruhen auf veralteten Werten. Eine aktuelle Wertermittlung kann die Unterversicherung entkräften oder einen Unterversicherungsverzicht bestätigen. |
| „Nicht versicherte Gefahr" oder Mitverschulden (Rückstau, Starkregen, Bedienfehler, späte Meldung) | Hier entscheidet die technische Rekonstruktion des Hergangs. Eine präzise Dokumentation von Eintrittsweg und zeitlichem Ablauf stärkt Ihre Position. |
| „Neu für alt"-Abzüge oder pauschale Wertminderungen | Bei gleitendem Neuwert sind solche Abzüge in der Regel nicht zulässig. Auch hier hilft eine klare technische Abgrenzung des Schadenumfangs. |
In vielen Fällen reicht es nicht, einfach „mehr Geld" zu fordern. Entscheidend ist eine prüffähige technische Grundlage, die den tatsächlichen Schadenumfang und die Zusammenhänge belastbar darstellt.
So gehen Sie vor
Schritt für Schritt, ohne in die Defensive zu geraten:
- Abrechnung nicht ungeprüft akzeptieren und keine Abfindungserklärung unterschreiben, solange Zweifel bestehen.
- Unterlagen sammeln: Fotos, Schadenmeldung, das Angebot der Versicherung, Handwerker-Kostenvoranschläge.
- Eigene prüffähige Grundlage erstellen lassen: ein unabhängiges Gutachten zu Ursache, Umfang und plausibler Höhe (Neuwert/Zeitwert).
- Damit nachverhandeln – sachlich, mit Fakten statt Forderungen.
Das Sachverständigenverfahren – so läuft es ab
Einigen sich beide Seiten nicht über die Höhe des Schadens, sieht der Vertrag oft einen geordneten Weg vor – das Sachverständigenverfahren:
- Einleitung: Sie fordern das Verfahren schriftlich an.
- Benennung: Jede Seite benennt einen eigenen Sachverständigen.
- Gemeinsame Besichtigung: Beide Gutachter nehmen den Schaden zusammen auf.
- Gutachten: Beide legen ihre Bewertung vor und versuchen, sich zu einigen.
- Obmann: Bei Uneinigkeit entscheidet ein zuvor bestimmter, neutraler Obmann innerhalb der beiden Bewertungen.
- Abschluss: Die Versicherung reguliert nach dem Ergebnis.
Das Verfahren klärt nur die Höhe, nicht die grundsätzliche Deckung – die Dauer liegt meist bei einigen Wochen bis wenigen Monaten. Mehr dazu auf der Seite Versicherungsschäden.
Wer trägt die Kosten für einen eigenen Sachverständigen?
Eine der häufigsten Fragen bei strittigen Regulierungen – die Antwort hängt von der Phase ab:
- Vor dem Verfahren: Holen Sie früh ein eigenes Gutachten ein, übernehmen viele Versicherer die Kosten ganz oder teilweise, sobald das Gutachten anerkannt wird und zu einer höheren Regulierung führt.
- Im Sachverständigenverfahren: In der Regel trägt jede Seite die Kosten ihres eigenen Sachverständigen; die Kosten des Obmanns werden geteilt.
Ob und in welcher Höhe die Versicherung zahlt, hängt von Ihrer Police und dem konkreten Fall ab. Pauschale Ablehnungen („Wir zahlen keine externen Gutachter") sind bei objektiv strittiger Regulierung nicht immer haltbar – die rechtliche Durchsetzung ist aber Sache Ihres Anwalts. Klären Sie die Kostenfrage am besten gleich im kostenlosen Erstgespräch; ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung, ob eine Übernahme wahrscheinlich ist.
Meine Rolle
Ich liefere die unabhängige, prüffähige technische Grundlage: Ursache, Schadenumfang und eine nachvollziehbare Einordnung von Neuwert und Zeitwert. Auf Wunsch trete ich im Sachverständigenverfahren als Ihr Sachverständiger an. Mein Ziel ist nicht ein Fantasiebetrag, sondern eine faire, belastbare Regulierung – eine, die einer Prüfung standhält.
